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allein von naumburger Bier einen Reingewinn von 6104 Gulden
gehabt habe. Das gefiel dem Rate zu Erfurt so wohl, daß er in
den kurmainzischen Dörfern Hochheim, Tittelstedt und Melchendorf,
wo bis dahin Bier und Wein überhaupt nicht hatten verkauft werden
dürfen, sich die Schankgerechtigkeit für 2000 Gulden wiedereinlösbar
erwarb; diese väterliche Fürsorge des Stadtregiments für den Durst
seiner Bauern ließ sich der Erzbischof vom Rate noch dadurch belohnen,
daß alle Beamte des mainzischen Hofes zu Erfurt für ihren Eigen-
bedarf freie Einfuhr an Getränken haben sollten.
Der Grund des erfurter Wohlstandes lag in dem natürlichen
Reichtum seiner Umgegend und dessen sorgfältiger Ausnutzung und in
dem sich gegenfeitig fördernden Gewerbfleiß und Handel der Stadt
selbst. Von den natürlichen Vorzügen und dem sorgfältigen Garten-
und Feldbau, insbesondere vom Anbau des Waid, ist schon im früheren
Kapitel ausführlich die Rede gewesen, ebenso von der Entwickelung
und der wirtschaftlichen wie politischen Kräftigung der Zünfte. Der
Handel wurde gehoben durch das Meßprivileg, das 1331 auf Fir-
bitte des Erzbischofs Baldnin von Trier, des damaligen Administrators
auch des mainzer Erzbistums, Ludwig der Bayer der Stadt erteilte.
Der Zuzug vom Lande und von anderen Städten mehrte die an sich
schon steigende Bevölkerung der Stadt, von der man sich, da es an
Zählungen natürlich fehlt, einen ungefähren Begriff an der Hand der
Angabe machen kann, daß bei der großen Pest des Jahres 1464,
nachdem schon 1462 eine solche die Stadt heimgesucht hatte, 28000
Mernschen starben und schockweise in die Gruben auf dem Johamnis=
friedhof eingescharrt wurden. Dazu kam dann am 19. Juni 1472
der große Brand, der nach einer Angabe 2024 Hofstätten, nach einer
anderen, sicher übertriebenen, 6000 Häuser in Asche gelegt haben soll.
Das Feuer war, wie schon früher erzählt wurde, von einem ent-
laufenen Cisterziensermönch namens Dietrich Bercker oder Becker
oder Burckardi angelegt worden und von einigen anderen Gesellen,
von denen man zu wissen meinte, sie seien sämtlich von dem alten
Feinde der Stadt aus dem Bruderkriege, Apel Vitztum und Ge-
nossen, angestiftet worden. Es mag dabei auf den solennen Gang
der städtischen Gerichtsbarkeit noch einmal durch das Beispiel der
Prozessierung und Hinrichtung dieses Missethäters zurückgegriffen