Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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gerte, die Geschenke für den Ehrendienst und für das Turnier 
zu bezahlen. Dagegen wurde die Hochzeit der Herzogin Sidonie 
von Sachsen, einer Tochter Heinrichs des Frommen, mit Herzog 
Erich II. von Braunschweig am 17. Mai 1545 zu Münden sehr 
einfach begangen. Der Altersunterschied machte sich hier übrigens 
bald bemerklich, Erich trat 1546 zur katholischen Kirche über und 
suchte, freilich vergeblich, seine Gattin ebenfalls zum Übertritte zu 
bewegen. Mißhandlung, Untreue, sogar Pläne gegen das Leben 
seiner Frau füllen das Schuldregister des offenbar nicht normal 
beanlagten welfischen Fürsten. 1572 kehrte Sidonie nach Sachsen 
zurück und starb am 4. Januar 1575 zu Weißenfels. 
Werfen wir mit Übergehung der früheren Fürsten noch einen 
raschen Blick auf des Kurfürsten August Hofhaltung. Zur Herr- 
schaft gekommen, bestellte er am 12. September 1553 den Grafen 
Magnus von Solms auf Sonnenwalde zunächst auf ein Jahr, 
dann auf ein zweites zum Hausmarschall. Aus der Instruktion 
zweier seiner Nachfolger, vom 12. Juni 1568, von denen der 
eine Zacharias von Grünberg als Hofmarschall, Hans von Auers- 
walde als Hausmarschall erscheint, läßt sich folgendes über die 
tägliche Haushaltung ersehen. Es wurde zweimal am Tage Tafel 
gehalten, eine sog. Morgenmahlzeit um 1 Uhr nachmittags und 
eine Abendmahlzeit um 7 Uhr. Zu speisen waren, wie aus dem ganz 
eingehenden Namenverzeichnis zu ersehen ist, täglich über 100 Per- 
sonen. Zu jeder Mahlzeit kamen 21 Essen auf die kurfürstliche Tafel, 
die nach dem Abtragen der Marschall= und Truchseßtafel über- 
antwortet wurden. Für diese, an der die beiden genannten Mar- 
schälle und außerdem 35 Personen täglich gespeist wurden, ver- 
ordnete der Kurfürst wöchentlich 3 Faß oder 15 Eimer Bier 
und 7½ Eimer Wein: „tut jede Mahlzeit 20 Stübchen Bier und 
10 Stübchen Wein“ (zu je 3,25—3),75 Liter), d. h. es kam im 
Durchschnitt bei jeder Mahlzeit auf den Mann 2 Liter Bier 
und 1 Liter Wein. Die Kosten dieses Haushaltes betrugen im 
Jahre 1563 nicht mehr als 17572 Gulden 1 Groschen 5 Pfennig, 
und zwar davon nur 8117 Gulden 10 Groschen 7 Pfennig bar, 
das andere waren Naturallieferungen der Kammergüter. Solche 
Sparsamkeit konnte nur durch peinlich genaue Buchführung und
	        
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