Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Eine bittere Ironie war es, wenn um diese Zeit von den 
Jesuiten die überdreiste Behauptung aufgestellt wurde, daß die 
Lutherischen mit der Zeit von der Augsburgischen Konfession 
abgewichen seien und dadurch die Rechtswohltaten des Augs- 
burgischen Reichstags verwirkt hätten. Flugs ließ Johann Georg 
im November 1628 die vornehmsten Theologen seines Landes 
zu Leipzig zusammenkommen, damit sie eine Schrift zur Ab- 
wehr solcher „ehrenrührigen Lästerschriften und anzüglicher 
Schmachscharteken“ zusammenstellen möchten. So entstand die 
„Nothwendige Vertheidigung des H. Röm. Reichs Evangelischer 
Kurfürsten und Stände Augapfels“; mit letzterem war die Augs- 
burgische Konfession gemeint. Da die Gegner nun erst recht mit 
Angriffen hervortraten, so hatten die kursächsischen Theologen 
reichlich mit der Abfassung von Dupliken usw. zu tun. Außer- 
dem aber ordnete der Kurfürst eine feierliche Begehung des 100-= 
jährigen Jahrestages der Übergabe der Augsburger Konfession 
an, beginnend mit einer Vorfeier am 24. Juni, endend mit der 
Hauptfeier vom 25.—27. Juni 1630. In dem hierzu vom Herrn 
Oberhofprediger verfaßten Gebete wurden in altbeliebter Weise 
Papisten und Calvinisten wieder in einen Topf geworfen. „Wie 
haben die Papisten und Calvinisten so listige Anschläge wider 
Dein Wort und Volk gemachet, ob sie es ausrotten könnten, daß 
wir kein Volk mehr wären und der Evangelischen, reinen Lutheri- 
schen Lehre nicht mehr gedacht würde“ usw. Die Universität 
Wittenberg aber geriet in ihrer Einladungsschrift zum Feste auf 
die merkwürdige Entdeckung, daß zwar böswillige und müßige 
Menschen alles gegen die Augsburgische Konfession versucht hätten, 
aber die Kaiser, namentlich Ferdinand II., hätten auf deutsche 
Treue mehr Gewicht gelegt als auf die Umtriebe unruhiger Köpfe. 
Und solche wundersame Sehersprüche gab man von sich, 
nachdem am 6. März 1629 Ferdinand II. das schon seit 1628 
fertiggestellte sog. Restitutionsedikt veröffentlicht hatte. Danach 
sollten alle mittelbaren Stifter, Klöster und Prälaturen, die seit 
dem Passauer Vertrag von 1552 verweltlicht worden waren, von 
den in ihrem Besitze befindlichen Landesherren sofort wieder zurück- 
geben, die reichsunmittelbaren, zurzeit von protestantischen Ad- 
Sturmhoefel, Geschichte der sächsischen Lande. 18
	        
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