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Vögte bewirtschaften lassen wolle, namentlich unter Hinweis darauf,
daß die Pächter „sich reichern wollten, ob es auch mit Verderb der
Güter sollt geschehen“. Nach seiner Rückkehr aus Ungarn berief
der Herzog für Mitte Januar 1543 den großen Ausschuß nach
Dresden, und nun wurden zwei Kommissionen, die eine für Meißen,
die andere für Thüringen, aus je drei ritterschaftlichen und einem
städtischen Mitgliede zur Regelung des Verkaufs niedergesetzt. Ob-
gleich nun in den Jahren 1543 und 1544 noch keine bedeuten-
deren Veräußerungen stattfanden, belief sich der Erlös Ende 1544
doch auf über 103 000 Gulden, zu denen noch die von der Stadt
Leipzig für die Erwerbung der dortigen Klöster im Jahre 1543 ge-
zahlten 83342 Gulden kamen. Zu diesen Klöstern gehörte aber
nicht das Paulinerkloster, das infolge der Bemühung Kaspar
Börners der Universität überwiesen wurde.
Auch die Frage der Reformation kam auf jenen Landtagen
zur Verhandlung, aber zu keiner endgültigen Regelung. Einen
kräftigen Anstoß gab erst die Anwesenheit des Landgrafen
von Hessen gelegentlich der Wurzener Fehde im Frühjahr 1542.
Er überließ zur Förderung der protestantischen Sache seinem
Schwiegersohn den Gießener Pfarrer Daniel Greser, dessen
milder Ernst, Gelehrsamkeit und vor allem feiner Takt sogar den
Beifall des alten Carlowitz errangen; er wirkte, zum Superinten-
denten von Dresden gemacht, treffliches. Aber erst nach dem Rück-
tritt Georgs von Carlowitz im Frühjahr 1545 traten die zwei auf
dem Landtage 1541/42 beschlossenen Konsistorien, eines zu Meißen,
das andere zu Merseburg, in Tätigkeit und infolgedessen wurden
katholische Gebräuche abgeschafft oder wenigstens beschränkt.
Von größter Bedeutung für die kulturelle Entwickelung Sach-
sens ward nun die Verwendung der eingezogenen Kirchengüter.
Naturgemäß sollten sie zunächst wieder kirchlichen Zwecken dienen.
Meißen, Dresden, Freiberg erhielten ihre Klöster geschenkt unter
der Bedingung, daß sie ihre Pfarrer selbst besoldeten, aber auch
ihre Schulen davon unterhielten. Achtzehn andere Städte, in denen
sich keine so bedeutenden Klostervermögen oder überhaupt kein
geistliches Gut befanden, mußten mit 30 000 Gulden subventioniert
werden. Zur Last dieses geistlichen Fonds gehörte die Unterhaltung