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deutscher Jesuit, der sich längere Zeit in Dresden aufgehalten
hatte, an Johann Georg II. Neigungen für die katholische Kirche
konstatieren und die Sendung eines geschickten Agenten anraten, der
dort den Boden weiter bearbeite. Von dem 1691 vollzogenen
Übertritt des Herzogs Christian August von Sachsen-Zeitz ist ja schon
die Rede gewesen. Überhaupt zeitigte lüderliche Charakterlosig=
keit oder politische Rücksichtnahme in jener Periode eine Reihe
von fürstlichen Konversionen. So hatte 1651 Herzog Johann
Friedrich von Braunschweig, so 1663 Herzog Christian von Mecklen-
burg-Schwerin diesen Schritt getan; die Herzöge Roderich und
Ulrich von Württemberg, Herzog Julius Heinrich von Lauen-
burg gehören ebenfalls in diese Gesellschaft. — Auch bei Friedrich
August dürfte nichts anderes für seinen Übertritt zur katholischen
Kirche maßgeblich gewesen sein, als seine polnischen Pläne; jeden-
falls haben wir keine inneren Kämpfe und keine tiefinnerliche
Wandlung bei ihm vorauszusetzen. Völlig zutreffend dürfte in
dieser Hinsicht die Außerung eines jüngeren Zeitgenossen des
Kurfürsten, des Herrn von Loen sein, der 1749 in seinen kleinen
Schriften urteilte: „August, sagt man, habe die Religion ver-
ändert. Ich würde es zugeben, wenn ich gewiß wüßte, daß er
zuvor eine gehabt hätte. Es ist bekannt, daß er von Jugend
auf ein kleiner Freigeist war, der nichts mehr glaubte, als was
viele unserer Fürstenkinder insgemein zu glauben pflegen: näm-
lich, daß ein Gott im Himmel sei, sie aber als Fürsten auf
Erden tun könnten, was sie wollten. August hatte demnach, als
er zu der römischen Kirche überging, eigentlich noch keine Reli-
gion; man kann also nicht von ihm sagen, daß er die seinige ver-
ändert hätte; er nahm nur zum Schein eine an.“
Das polnische Reichsgrundgesetz besagte: „daß zu ewigen
Zeiten kein anderer, als welcher der römisch-katholischen Kirche
zugetan sei, zu einem König von Polen erwählt werden solle“.
So trat Friedrich August zur römisch-katholischen Kirche über.
In der kaiserlichen Hofkapelle zu Baden bei Wien empfing am
1. Juni 1697 des Kurfürsten Vetter, Christian August von Sachsen-
Zeitz, damals Bischof von Raab, das katholische Glaubensbekennt-
nis des Kurfürsten und stellte darüber eine Bescheinigung aus, die