Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Rat von Zehmen nach München, um die Verhastung Hewalds zu 
betreiben, und ließ am 16. Sept. auch Agdollo verhaften und 
nach dem Königstein bringen, wo er mit kurzer Unterbrechung 
bis zu seinem am 27. Aug. 1800 erfolgten Tode als Gefangener 
verblieben ist. Der sonst in Justizangelegenheiten peinlich ge- 
naue Kurfürst ließ gegen ihn kein Verfahren anstellen und be- 
zeichnete den Ministern gegenüber die Sache als eine rein persön- 
liche, so daß die Angelegenheit noch keine hinreichende Aufklärung 
gefunden hat. Auch Hewald wurde verhaftet; er saß bis 1778 
ebenfalls auf dem Königstein. — Die Zession aber kam am 6. Okt. 
endgültig so zum Abschluß, daß der Kurfürst alle Schulden seiner 
Mutter, auch über die 700000 Reichstaler hinaus, übernahm, 
wofür er in ihre Erbansprüche eintrat und sie ihm noch aus 
freien Stücken die Hälfte ihrer eingelösten Diamanten schenkte. 
Jene bayrische Erbschaftssrage beschäftigte aber in noch ganz 
anderem Sinne Österreich, wo nach des Vaters Tode (gest. 18. Aug. 
1765) Josef II. Mitregent der Mutter geworden war. Der Ehr- 
geiz dieses jungen Fürsten hatte es auf die Erwerbung von Bayern 
oder wenigstens eines Teiles davon für den Fall des Aussterbens 
der bayrischen Wittelsbacher Linie abgesehen, während seine Mutter 
wegen ihrer Abstammung von zwei bayrischen Prinzessinnen aus 
dem 16. Jahrhundert ebenfalls Ansprüche an das Allodialvermögen 
zu erheben beabsichtigte. Für jenen ersten Zweck wäre es not- 
wendig gewesen, sich die Zustimmung der mächtigeren Fürsten 
Deutschlands, vor allem Sachsens, zu sichern, da voraussichtlich 
König Friedrich von Preußen keinesfalls zu haben war. Aber 
in ungeschickter Weise benutzte die kaiserliche Regierung eine inner- 
sächsische Angelegenheit, um zwar der sächsischen Regierung große 
Unannehmlichkeiten zu bereiten, sie aber dadurch nun Preußen 
noch mehr als bisher in die Arme zu treiben. 
Schon seit längerer Zeit bestanden Differenzen zwischen den 
Herren von Schönburg auf Glauchau und Waldenburg, die 1700 
von Kaiser Leopold in den Reichsgrafenstand erhoben worden 
waren, und der kursächsischen Regierung, indem jene ihre Herr- 
schaften, und zwar seit 1355 als böhmische Lehen, sich selbst aber 
als reichsunmittelbare Grafen erklärten. 1740 hatte ein Ver-
	        
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