Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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preußischen Staates an Private im Herzogtum Warschau zu- 
sammenstellte, nahm er auch die Forderungen mit auf, die die 
Berliner Bank, die Seehandlung, die Generalwitwenkasse, die des 
großen Waisenhauses zu Potsdam, mehrere milde Stiftungen, 
einige Kirchen und Schulen und sogar solche Private hatten, von 
denen man annahm, daß sie nur ihren Namen für die Berliner 
Bank hergegeben hätten. Im ganzen schätzte man die Summe dieser 
Ansprüche auf 17018,000 Taler oder auf über 63 Millionen 
Franken, also ein sehr gutes Geschäft gegenüber den an Frankreich 
zu zahlenden 20 Millionen Franken, freilich ein Geschäft, das 
für die genannten Geldinstitute fast den Ruin und für viele 
Witwen und Waisen Elend und Dürftigkeit bedeutete. König 
Friedrich August hatte nicht den Mut, dieses Anerbieten ab- 
zulehnen, teils aus Furcht vor Napoleon, teils aus Furcht 
vor seinen neuen Untertanen. Doch suchte er nach besten 
Kräften allzu große Härten zu mildern, schoß u. a., damit Einzel- 
schuldner bei der Einforderung mit möglichster Schonung behan- 
delt werden möchten, nach und nach 29 352 281 polnische Gulden 
(zirka 14½ Millionen Mark) aus der herzoglichen Domanialkasse 
vor. Preußen verweigerte dagegen die Herausgabe der Papiere 
über die Bayonner Forderungen, belegte das Eigentum seiner 
Warschauer Schuldner und dann überhaupt alle Besitzungen von 
Untertanen des Herzogtums Warschau in Preußen mit Beschlag, 
worauf dann die Warschauer Regierung mit ähnlichen Maßregeln 
antwortete. Diese gegenseitige Beschlagnahme wurde aber durch 
eine Ubereinkunft vom 10. Sept. 1810 aufgehoben und zugleich 
über anderc strittige Punkte Einigung erzielt. Da sich hierbei 
der sächsische König Preußen sehr entgegenkommend zeigte, so 
hatten die Vereinbarungen nicht den Beifall des Kaisers. Somit 
ließ der König von Sachsen seine Konzessionen zum Teil wieder 
fallen, gab aber doch 1811 die Ansprüche der Berliner Witwen- 
kasse und mehrerer anderer milden Stiftungen und 1812 auch 
noch weitere 2 Millionen Taler frei. Die Verhandlungen wurden 
sortgeführt, bis der Krieg von 1812 den Umschwung aller Dinge 
einleitete. Der Friede von 1815 zwischen Preußen und Sachsen 
hob dann die Bayonner Konvention gänzlich auf.
	        
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