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äußerte er sich u. a. folgendermaßen: „Vom Geiste des Offi-
zierskorps, von der Bildung und Tüchtigkeit desselben hängt auch
die Brauchbarkeit und Tüchtigkeit der Armee, und von der Tüchtig-
keit der Armee die Ehre derselben ab. Eine Armee, welche tüch-
tige Offiziere hat, wird sich auf dem Schlachtfelde ebenso bewähren
wie im Frieden, sie wird die Ehre ihres Landes, sie wird ihre
Fahne stets hochhalten. Ja, meine Herren, verkennen wir es
nicht, es können in kurzer Zeit Ereignisse eintreten, wo die Gel-
tung, ja vielleicht die Selbständigkeit unseres engeren Vaterlandes
von den Taten unserer Armee abhängen können, wo man weniger
fragen wird nach unserer ausgezeichneten Industrie, nach unserem
vortrefflichen Ackerbau und unseren guten Gelehrtenschulen, son-
dern wo man fragen wird: „Wie haben sich unsere Sachsen
geschlagen?“ und danach wird der Wert unseres Vaterlandes be-
messen. Dies nicht zu unterstützen, konnten wir nicht verant-
worten, und wir können wohl erwarten, daß auch die zweite
Kammer die Verantwortung nicht auf sich nehmen werde, des-
halb unser Vaterland einst seine Selbständigkeit einbüßen zu
sehen.“ — Die ahnungsvolle Rede des Prinzen hatte die be-
absichtigte Wirkung: auch die zweite Kammer votierte die ge-
wünschten Stellen. — —
Sobald der Londoner Kongreß ohne greifbare Resultate aus-
einandergegangen war, begann sofort die kriegerische Aktion von
neuem. Auch diesmal mußten ihnen die sächsischen Truppen
Gewehr bei Fuß zusehen. Es ist schon berichtet worden, daß
die Besetzung der Insel Fehmarn durch Bundes-, speziell durch
sächsische Truppen in Vorschlag gebracht worden war. König
Johann hatte zugestimmt und auch Kronprinz Albert war dafür
eingetreten; der Bundestag in Frankfurt aber hatte abgelehnt
mit dem Hinweis darauf, daß Fehmarn eine außerhalb des Bundes-
gebietes liegende dänische Insel sei, der Bund aber mit Dänemark
nicht im Kriege sei. Die Entschließung, nun selbständig jener Auf-
forderung nachzukommen, lag für Sachsen nahe, namentlich da
durch die Londoner Konferenz alle Vertragsverhältnisse zu Däne-
mark aufgehoben waren. Aber die bundesrechtliche Auffassung
des Königs Johann zog es vor, eine energische Politik zu ver-