Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Formen beibehalten, da die Ritterschaft sich auf die vorgeschlagene 
gemeinsame Beratung einzugehen weigerte. In der Sache selbst 
zeigte es sich, daß die Ritterschaft wie die Städte doch meist nur 
ihr eigenes Interesse, nicht das der Gesamtheit im Auge hatten. 
   
    
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Prinz Friedrich August als Mitregent. 
Nach der Natur porträtiert von Louis Letronne. 1831. 
Bei der Beratung über die Verfassung boten namentlich zwei 
Punkte Schwierigkeiten, die Regelung des Staatsgutes, des Ver- 
mögens und der Gebührnisse des königlichen Hauses einerseits und 
anderseits die Gestaltung der Volksvertretung. Bei dem ersteren 
Punkte betonte die Regierung mit Recht, daß die für die Zivilliste 
des Königs zu vereinbarende Summe als Aquivalent für die den
	        
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