— 548 —
Mark. Wenn aus Bayern, Baden und Württemberg dieselben
Hiobsposten gemeldet wurden, so war das ja wohl jenes bekannte
solamen miserum, schaffte aber nicht die Tatsache aus der Welt,
daß man mit dem Eingehen auf das Reichseisenbahnprojekt besser
gefahren wäre. Und darum erklang nun auch wieder, zur Ab-
wechselung aus Süddeutschland, von der Mannheimer Handels-
kammer im Januar 1881 der Notschrei nach einem Reichseisen-
bahngesetze.
Um gerecht zu urteilen, muß man allerdings die allgemeine
Baisse, welche die Folge der sog. Gründerjahre war, hierbei in
Rechnung ziehen, wenn es sich gerade um die minderen finanziellen
Ergebnisse der letzten 70er Jahre handelt. Aber es dauerte doch
noch bis zum Jahre 1881, ehe sich die Morgenröte einer besseren
Zeit zeigte. Es war also ein glücklicher Stern, unter dem vom
1.—6. Sept. 1881 ein außerordentlicher Landtag zusammentrat,
um mit König und Volk in herzlicher Gemeinsamkeit das Fest
des 50jährigen Bestehens der Verfassung zu feiern. Wenngleich
außerhalb des bisher innegehaltenen Darstellungsganges fallend,
mag doch dies schöne Fest gewissermaßen als eine friedliche Oase
in den finanziellen und politischen Kämpfen damaliger Zeit hier
seine Stelle finden.
Die denkwürdige Feier wurde am 4. Sept. 1881, dem
eigentlichen Jahrestage, durch einen kirchlichen Akt in der Sophien-
kirche eingeleitet, bei der der Oberhofprediger Dr. Kohlschütter
eine Predigt über 5. Mose Kap. 32, 1—9 hielt, jene schöne Stelle,
die als Moses Lied und Lobgesang bezeichnet wird und am Schlusse
einer langen und großen Entwickelung dem allmächtigen Gotte
Lob und Dank sagt und zur Dankbarkeit auffordert: „Gedenke
der vorigen Zeit bis daher und betrachte, was er getan hat an
den alten Vätern!“ (V. 7). — Aus der Thronrede des Königs
Albert aber mögen einige Sätze hervorgehoben werden, die uns
so recht deutlich die Denk= und Redeweise dieses unvergeßlichen
Fürsten vor Augen führen: . „Aber trotz der rascheren Ver-
änderungen der politischen Bedürfnisse kann auch das moderne
Staatsleben nicht bestehen ohne jene konstanten Kräfte, welche
die Mannigfaltigkeit im Wechsel regeln und beherrschen; sie