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zehnte fort, weil die Ritterschaft natürlich dagegen war. Nach-
dem nun aber der erste konstitutionelle Landtag zusammengetreten
war, ließ sich das bisher befolgte System der Verschleppung nicht
länger fortsetzen. Die umfassenden Vorarbeiten nahmen acht Jahre,
von 1835—1843, in Anspruch. Auf deren Grund gelangte am
9. Sept. 1843 das neue Grundsteuergesetz zur Publikation, das
mit dem 1. Jan. 1844 in Kraft treten sollte. Es wurde da-
durch jede Steuerbefreiung aufgehoben, wofür die Betroffenen
von der Kammer als Entschädigung 4 Millionen Taler in neu
kreierten dreiprozentigen Obligationen erhielten, und hierüber
alle bisher auf Grund und Boden lastende Leistungen aufgehoben.
Während man im allgemeinen gegen diese namentlich durch die
gewissenhafte Arbeit des Kommissionsrates Dr. Runde eingeführte
Besteuerung, die auf einen Überschuß von 118368 Talern ver-
anschlagt war, nichts Wesentliches einzuwenden hatte, klagte man
nur im Vogtlande und den ärmeren Bezirken des Erzgebirges
über zu hohe Einschätzungen zufolge einer zu günstigen Ansetzung
unter den von der Regierung angenommenen 46 Roggenpreis-
bezirken. Mit dem Grundsteuerwesen hing eng zusammen die
vom Landtage 1842/43 beratene Hypothekengesetzgebung vom
6. Nov. 1843, nach welcher das Eigentumsrecht an Grundstücken
behördliche Anerkennung nur durch Eintragung in die Grund-
und Hypothekenbücher fand. Es dauerte allerdings bis 1848, ehe
diese naturgemäß umständliche Anlage vollendet war.
Wenn eine stichhaltige Probe auf die Nützlichkeit der neuen
Einrichtungen verlangt wurde, so wurde sie durch das beneidens-
werte Budget geleistet, das in dem glücklichen ersten Jahrzehnt
nach Einführung der Verfassung den Kammern vorgelegt werden
konnte. In der Finanzperiode 1834/36 wurde ein Überschuß von
564000 Talern erzielt, in der nächsten ein solcher gar von
1953077 Talern, so daß teils Steuernachlässe von der Regierung
gewährt, teils an eine energische Schuldentilgung gegangen werden
konnte. Infolgedessen bestand die fundierte Staatsschuld Ende
1842 nur noch in der dreiprozentigen Anleihe von 1830 im
Betrage von 9539175 Talern. Bei den stets wachsenden Mehr-
einkünften war es dann möglich, den im Bau begriffenen Eisen-