Full text: Das Erzgebirge in Vorzeit, Vergangenheit und Gegenwart.

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Gemeindegemeinschaft angelegte Hof des ersten Ansiedlers allerdings 
auch ein Einzelhof, denn er lag mit seiner Hofraithe auf eigenem 
Gebiete, auf allen Seiten von demselben umgeben und, wenn auch 
nicht wörtlich inmitten seines Besitzes, doch so, daß die zu ihm ge— 
hörende Flur ein geschlossenes Ganze bildete. Das ist, im Gegen- 
satze zu der sorbenwendischen Niederlassung im Norden vor dem Ge- 
birgsfuße, wie zu den thüringischen und fränkischen Niederlassungen 
nördlich und südlich des Thüringer Waldes ein charakteristisches Merk- 
mal der Ansiedelung im Erzgebirge. 
Der erzgebirgische Einzelhof, mag er nun thatsächlich vereinzelt 
liegen, oder im Thallaufe des Baches einer Dorfgemeinschaft angehören, 
bietet in den einzelnen noch vorhandenen älteren Höfen ein charakteristisches 
Anhalten für die Anlage und Bauart der ältesten Ansiedelungen. Ge- 
schlossen und in sich selbständig, wie das ihm zugehörende Land, 
bestanden die ältesten Höfe schon aus einer in sich abgeschlossenen 
Hoferaithe, auf welcher die Wohn= und Wirthschaftsgebäude in un- 
veränderlich gleich bleibender Anordnung bis in die neueste Zeit herein 
errichtet wurden. 
Schon Tacitus") sagt: „Daß die Völker germanischen Stammes 
keine Städte haben, ja überhaupt geschlossenen Wohnsitzen abgeneigt 
sind, ist bekannt. Jeder wohnt für sich und von den Nachbarn ent- 
fernt, wie gerade ein Quell, ein Feld, ein Gehölz zur Niederlassung 
einladet. Der germanische Weiler (Ort, Dorf, Gemeinde) bildet. nicht 
die geschlossenen Häuserreihen des römischen Ortes (Dorfes). Ein 
Jeder stellt seine Wohnstätte, sein Haus, nach allen Seiten frei hin, 
vielleicht zum Schutze gegen Feuersgefahr, vielleicht weil sie überhaupt 
nicht zu bauen verstehen. Denn Steinbau mit Kalk ist ihnen ebenso 
unbekannt, wie der Gebrauch der Dachziegel. Alles ist von Holz, 
unförmig und ohne Rücksicht auf Ansehen oder Schönheit. Einzelne 
Theile des Baues werden mit feinem Lehm sorgfältig überzogen 
und die geglättete Fläche wird mit Linien= und Farbenverzierungen 
geschmückt.“ 
Dieser Gebrauch, keine geschlossenen Straßen zu bauen, wie in 
den römischen Orten, aber auch keine geschlossenen Orte, wie in den 
sorbenwendischen Niederlassungen, findet fast ein Jahrtausend später 
bei der Besiedelung des Erzgebirges seine volle Bestätigung. 
Ueberall in der germanischen Niederlassung besteht die im neu- 
erschlossenen Gebiete gegründete Gemeinde oder Dorfgemeinschaft aus 
einer aus einzelnen Höfen zusammengesetzten Flur= und Rechtsgemein- 
schaft. Die Feldflur mit ihren Hufen ist mit dem Dorfe gleichzeitig 
z) Tacitus, Corn., De vita, moribus et populis germaniae, Cap. XVI. 
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