Full text: Das Erzgebirge in Vorzeit, Vergangenheit und Gegenwart.

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beschränkte Betrieb, die Kleinheit der Grubenfelder, die Unvollkommen— 
heit des Hüttenwesens, die Zersplitterung der Betriebskräfte, die geringe 
Tiefe der meisten Grubenbauten — Alles dies bestätigt nur, daß 
das Ausbringen in jenen früheren Zeitabschnitten sehr großen 
Schwankungen unterworfen war.“) Je weniger man es verstand, 
den Bergbau kunstgemäß zu führen, um so mehr wurde Raub= und 
Versuchsbau betrieben. Man schlug hier ein, man schlug dort ein; 
Zechen, welche keine Ausbeute gaben, wurden schnell verlassen, und 
das Aufkommen neuer, hoffnungsreicher Bauten veranlaßte die Berg- 
leute schnell dem Berg-Geschrei nachzuziehen. 
Freiberg, Ehrenfriedersdorf und Schneeberg galten um 1300 
als die Hauptpunkte des Silberbergbaues. Der angeblich schon von 
den Sorbenwenden betriebene und um 1250 ergiebige Bergbau von 
Dippoldiswalde war 1266 durch eine Wasserfluth zum Erliegen ge- 
kommen. Der Frankenberger Silberbergbau auf dem Trappenauer 
Stolln und Reiche Segen Gottes Zeche kam durch den Kriegseinfall 
König Adolfs (1297—1308), welchen die Freiberger Silbergruben 
gewaltig reizten, sowie durch die 1312 bis 1318 herrschende Theurung, 
Hungersnoth und Pest zum Erliegen. 
„Das Bergwerk blieb jedoch bei den verschiedenen Landes- 
theilungen ungetrennter, gemeinschaftlicher Besitz. Folgedessen ent- 
wickelte sich eine eigenthümliche bergmännische Verfassung. Schon 
unter Heinrich dem Erlauchten (1247—1288) sind die Grundzüge 
derselben, sowie des Berg= und Münzregales der Meißner Mark- 
grafen zu erkennen. Angeblich soll jedoch schon Markgraf Otto der 
Reiche 1185 das Bergregal durch Kaiserliche Verleihung erhalten 
haben. Die Urkunde über die Chemnitzer Theilung 1382 bestätigt 
die Gemeinschaftlichkeit des Bergwerks und der Einsetzung der Amts- 
leute bei demselben; eine Urkunde von 1407 bestimmt den Preis 
der Mark Silber Prager Gewichts mit 64 böhmischen Groschen, den 
Verkauf der Metalle überhaupt, den Bergzehnten, den Münzfuß 2c. 
Es entstehen Berggerichte und das Freiberger (dem Iglauer nach- 
gebildete) Bergrecht. Die Bergleute bildeten einen eigenen Stand 
mit mannigfachen Vorrechten und Befreiungen. Ihr treues Halten 
  
*) Das Silberausbringen des Freiberger Revieres von 1524 bis 
mit 1847 von Oberbergamtsassessor W. v. Herder und Prof. M. F. Gätzsch- 
mann. (Jahrbuch für den Berg= und Hüttenmann 1849). 
Die Production des Sächsischen Bergbaues und Hüttenbetriebes 
von 1825 bis 1858. (Zeitschrift des Statistischen Büreaus 2c. 1860. Heft 
7 und 8.). 
F. c. Frhr. von Beust, Oberberghauptmann, Ueber die Entwicklungs— 
fähigkeit des Freiberger Silberbergbaues. Freiberg, Engelhardt, 1851.
	        
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