Full text: Das Erzgebirge in Vorzeit, Vergangenheit und Gegenwart.

— 321 — 
ernannt, und das Gebiet des ersten Bergmeisters mit Freiberg, Zwickau, 
Geyer und Ehrenfriedersdorf begrenzt. Um 1510 wurde ein Berg- 
amt eingesetzt, und Anfang des 17. Jahrhunderts der thatsächlich 
schon seit Mitte des 16. Jahrhunderts bestehende Bergschöppenstuhl 
in Freiberg errichtet. 
Vor allem widmete Kurfürst August dem Bergbau große Auf- 
merksamkeit und die in der Ullgemeinen Bergordnung von 
1554 gegebenen gesetzlichen Bestimmungen zeugen von der tiefen Ein- 
sicht, welche er auch in Bezug auf den Bergbau gewonnen hatte. 
Seit 1542 war für den ganzen gebirgischen Kreis ein Ober- 
hauptmann eingesetzt, vorher schon ein Berghauptmann in Schneeberg 
und ein Berghauptmann in Annaberg, endlich 1548 auch ein be- 
sonderer Berghauptmann in Freiberg. Seit 1558 stand der Haupt- 
mann im Erzgebirge an der Spitze der zahlreichen Beamten 
des Bergwesens, welches hierdurch eine einheitliche Leitung erhielt. 
In technischer Beziehung sind in diesem Zeitraume nur die 
1549 beginnende Einführung von Stangenkünsten, Kunstgestängen, 
Kunstwerken zur Wasserhaltung, 1555 die Erfindung des Roh- 
schmelzens; 1561 die erste Stollnmauerung; 1567 die erste Gruben- 
mauerung durch den Bergmeister Martin Planer in Freiberg zu 
nennen. 
Die von Kurfürst August durchgeführte Regelung des Münz- 
wesens war vom vortheilhaftesten Einflusse auf den Erzbergbau. Die 
seit 1350 eingerissene Münzverschlechterung hatte dazu geführt, daß 
die alte Schockrechnung, nach welcher z. B. 1380 die lothige Mark 
Silbers mit 64 breiten Freiberger Groschen ausgeprägt wurde, immer 
mehr von der Guldenrechnung verdrängt wurde, so daß 1497 der 
Goldgulden zu 21 Groschen, von denen 7 auf 2 Loth Silber gingen, 
geprägt wurde, was zum Meißnischen Gülden führte. 1556 wurde 
die Münzstätte von Freiberg nach Dresden verlegt, und die Münz- 
ordnung von 1558 bestimmte, daß der Guldengroschen zu 24 Silber- 
groschen ausgemünzt werden sollte, woraus die Thalerwährung 
hervorging. 
Die Verhältnisse des Bergbaues wurden auch von Kurfürst 
Christian II. durch verschiedene Gesetze geordnet. 1555 wurde das 
Oberhüttenamt errichtet, und 1578 die Abhaltung des Gebetes vor 
und nach dem Anfahren auf den Gruben bestimmt. 1589 erließ er 
die Bergordnung vom 12. Juni und die Schmelz= und Hütten- 
ordnung vom 12. September; 1606 errichtete er das Berggemach 
mit der Bergkanzlei; 1609 ertheilte er den bei den Bergwerken an- 
gestellten Personen den privilegirten Gerichtsstand und 1624 erhielten 
21
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.