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und die Gesandten aufgefordert, ihre Regierungen um die
Bezeichnung genehmer Candidaten zu bitten. Usedom und
Closen waren sehr bereit; Schmerling, dessen Kaiser soeben
aus dem rebellischen Wien entflohen war, sagte: wenn ich
nur wüßte, wo und wer meine Regierung ist! Indessen
gingen die Besprechungen in den nächsten Tagen weiter; als
beinahe sicher stellten sich die Namen des Erzherzogs Johann
von Oterreich, des Prinzen Wilhelm von Preußen, des
Prinzen Carl von Bayern (sämmtlich Oheime ihrer Souveräne),
oder wenn man keine Prinzen wollte, der Minister Wessen-
berg von Osterreich, Camphausen von Preußen, und als
dritten des Bayern Armansperg oder des Badensers Mathy
heraus.
Am 19. Juni wurde der Ausschußbericht, von Dahl-
mann abgefaßt, in der Nationalversammlung verlesen. Er
war der Ausdruck der in der Majorität herrschenden Gesinnung,
zwar in allen Reichssachen zur souveränen Entscheidung be-
rechtigt zu sein, aber thatsächlich so weit wie möglich mit
den Regierungen gemeinsam zusammen zu wirken. Der Aus-
schuß entschied sich also für das Directorium der Drei; die
Mitglieder seien von den Regierungen zu bezeichnen, von der
Versammlung zu bestätigen; seine Minister seien der letzteren
verantwortlich; das Directorium würde die Vollziehungs-
gewalt für die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des
deutschen Bundesstaats, die Oberleitung des Heerwesens und
die Ernennung der Oberbefehlshaber, sowie die völkerrecht-
liche und handelspolitische Vertretung Deutschlands nach
Außen erhalten. Am Verfassungswerke aber würde ihm keine
Theilnahme zustehen, und über Krieg und Frieden würde es
der Zustimmung der Nationalversammlung bedürfen.