Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1854 Verhandlungen über die Räumung der Donaufürstenthümer. 201 
Rußland sei bei einem solchen Waffenstillstand zu Friedens— 
unterhandlungen auf Grundlage des Wiener Protokolls vom 
9. April bereit. 
Hier waren in der That nicht unerhebliche Einräumungen 
gemacht. Allein Graf Buol war damit nicht zufrieden. Be- 
reits am 14. Juni hatte er (ohne vorheriges Einvernehmen 
mit Berlin) einen Vertrag über gemeinsame Besetzung der 
Fürstenthümer mit der Türkei abgeschlossen, und schob jetzt 
stärkere Truppenmassen gegen die rumänischen Grenzen heran. 
Am 9. Juli erklärte er der russischen Regierung, er werde 
ihren Wunsch auf Waffenstillstand den Westmächten bestens 
empfehlen, könne aber keine Garantie für ihren Entschluß 
übernehmen; falle dieser jedoch aus, wie er wolle, so müsse 
OÖsterreich auf der Forderung der Räumung der Fürsten- 
thümer in kurzer Frist beharren. Zugleich drängte er bei 
Preußen auf die Mobilmachung von 200000 Mann und 
der Hälfte der Bundescontingente; ja er meldete bald nachher, 
zu Preußens großem Befremden, den deutschen Staaten einen 
demnächst bevorstehenden Mobilmachungs-Antrag der beiden 
Großmächte beim Bundestag an. Genug, jede seiner Hand- 
lungen bekundete eine kaum noch verhüllte Kampflust. 
Um so sicherer aber beharrte Preußen, gemäß den 
Interessen seines Landes, in seiner friedfertigen Haltung. 
Der Gegensatz zwischen seiner und der österreichischen Ansicht, 
der im Aprilvertrage ausgeglichen schien, trat in scharfer 
Deutlichkeit zu Tage. In Berlin erklärte man sich von der 
russischen Antwort befriedigt; die russische Forderung, bei 
Räumung des feindlichen Gebietes auch das eigene von feind- 
lichen Angriffen nicht bedroht zu sehen, sei in der Billigkeit 
begründet: jedesfalls sei die russische Note ganz geeignet, zum
	        
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