Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

242 Der Ausgang der Regierung Friedrich Wilhelm's IV. 1855 
von einer Verlängerung des Aprilbündnisses keine Rede war; 
von dem idyllischen Zustande, in welchem die Einheit Deutsch- 
lands durch die Eintracht seiner Großmächte repräsentirt wurde, 
war man so weit wie möglich entfernt. 
Unterdessen war bei den deutschen Mittelstaaten der Ein- 
druck, welchen die Forderung einer Volksvertretung beim Bunde 
durch mehrere Kammern, und des Kaiserthums für Österreich 
durch die großdeutsche Presse gemacht hatte, keineswegs ver- 
klungen. König Max von Bayern wollte von dem einen so wenig 
wie von dem andern etwas wissen. Ihm, dem die Selbständig- 
keit Bayerns und in derselben die Wahrung seiner Kronrechte 
am Herzen lag, war die Verfassung des deutschen Bundes 
durchaus genehm. Um so mehr beklagte er, daß dies treffliche 
Institut durch seine völlige Dürre bei dem deutschen Volke 
in so gründliche Mißachtung gesunken sei, und wünschte 
also mit aller Leidenschaft, deren seine zarte Natur fähig 
war, dem Bundestag einen erweiterten Berufskreis und die 
Lösung schöner, gemeinnütziger Aufgaben zuzuweisen. Damit 
aber verband sich bei ihm noch ein anderer Gedankengang. 
Bei seinen wohlgegründeten Bestrebungen theils für die Er- 
höhung der bayerischen Wehrkraft theils für die Verbesserung 
des bayerischen Unterrichtswesens fand er sich nur zu häufig 
durch Nativisten und Ultramontane in der Presse und in den 
Kammern behindert: er dachte, wenn nach seinen Entwürfen 
der Bundestag sich erst einmal dem Volke als Schöpfer 
großen materiellen Segens bewiesen habe, werde derselbe so 
gut wie 1820 und 1850 auch jetzt für die Kräftigung des 
fürstlichen Ansehens gegen widerhaarige Zeitungsschreiber und 
Parlamentsredner wirken können. Sein Minister, Baron von 
der Pfordten, war nicht ohne Bedenken bei diesen Plänen
	        
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