Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1850 Der König überläßt dem Ministerium die Entscheidung. 27 
Nach alle dem gehe also Seine, des Königs, Ent- 
schließung dahin: 
1. die Armee sofort mobil zu machen; 
2. gleichzeitig mit Osterreich zu unterhandeln und zu 
erklären, daß Preußen die Verfassung vom 26. Mai nicht 
ausführen werde, sie also als abgethan betrachte; 
3. in Kurhessen nicht feindlich aufzutreten, und zu er- 
klären, daß man, falls die in Aussicht gestellten Garantien 
gegeben wären, sich auf die Besetzung der Etappenstraßen und 
des dazwischen liegenden Landes beschränken werde; 
4. in Holstein müsse, parallel mit dem Inhibitorium des 
Bundes, der Statthalterschaft der Schutz Preußens auf- 
gekündigt werden, wenn sie sich nicht aller Feindseligkeit gegen 
die Dänen enthalte; 
5. in Wien sei zu erklären, daß die Mobilmachung 
lediglich zur Abwehr feindlicher Angriffe auf die preußischen 
Grenzen dienen solle. 
Auf diesem Wege werde die Regierung das Volk auf 
ihrer Seite haben. 
Dann aber folgte eine überraschende Wendung. Der 
König forderte das Ministerium zur Erklärung auf, ob es 
bereit sei, diesen Weg mit ihm zu gehen. Er fügte hinzu, 
daß, wenn das Ministerium diesen Weg nicht gehen, sondern 
nach Brandenburg's Vorschlag friedliche Unterhandlungen in 
Wien, ohne Mobilmachung, führen wolle, dann er sich von 
dem Ministerium nicht trennen würde. Das Ministerium solle 
alsdann freie Hand haben, den von ihm gewählten Weg zu 
gehen, müsse dann aber auch die Verantwortlichkeit dafür 
allein übernehmen. 
Da der König sonst nicht im Sinne parlamentarischer
	        
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