1850 Der König überläßt dem Ministerium die Entscheidung. 27
Nach alle dem gehe also Seine, des Königs, Ent-
schließung dahin:
1. die Armee sofort mobil zu machen;
2. gleichzeitig mit Osterreich zu unterhandeln und zu
erklären, daß Preußen die Verfassung vom 26. Mai nicht
ausführen werde, sie also als abgethan betrachte;
3. in Kurhessen nicht feindlich aufzutreten, und zu er-
klären, daß man, falls die in Aussicht gestellten Garantien
gegeben wären, sich auf die Besetzung der Etappenstraßen und
des dazwischen liegenden Landes beschränken werde;
4. in Holstein müsse, parallel mit dem Inhibitorium des
Bundes, der Statthalterschaft der Schutz Preußens auf-
gekündigt werden, wenn sie sich nicht aller Feindseligkeit gegen
die Dänen enthalte;
5. in Wien sei zu erklären, daß die Mobilmachung
lediglich zur Abwehr feindlicher Angriffe auf die preußischen
Grenzen dienen solle.
Auf diesem Wege werde die Regierung das Volk auf
ihrer Seite haben.
Dann aber folgte eine überraschende Wendung. Der
König forderte das Ministerium zur Erklärung auf, ob es
bereit sei, diesen Weg mit ihm zu gehen. Er fügte hinzu,
daß, wenn das Ministerium diesen Weg nicht gehen, sondern
nach Brandenburg's Vorschlag friedliche Unterhandlungen in
Wien, ohne Mobilmachung, führen wolle, dann er sich von
dem Ministerium nicht trennen würde. Das Ministerium solle
alsdann freie Hand haben, den von ihm gewählten Weg zu
gehen, müsse dann aber auch die Verantwortlichkeit dafür
allein übernehmen.
Da der König sonst nicht im Sinne parlamentarischer