Object: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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an die Einzelnen zu verschaffen, und wenn sie bemerken, daß 
die eine oder die andere der Candidatinnen einen Begriff nicht 
richtig aufgefaßt, oder davon keinen deutlichen Zusammenhang mit 
dem, was sie als künftige Hebamme ausüben muß, eingesehen 
hat, so ist durch sorgfältige Nachholung bei den Einzelnen jede 
Lücke zu ergänzen, damit in dem zum Unterrichte festgesetzten 
Zeitraume alle Candidatinnen ohne Ausnahme die erforderliche 
praktische Brauchbarkeit sich zu eigen machen. 
Der Professor wird zu diesen Wiederholungen in Fragen 
vorzugsweise den Samstag jeder Woche verwenden. Zur Ver- 
vollständigung des Unterrichts darf es der Schule nicht an den 
nöthigen Attributen fehlen, um durch unmittelbare und öfter 
wiederholte Anschauung der zur Hilfeleistung bei Gebärenden 
in Betracht kommenden festen und weichen Theile, als regel- 
mäßigen und regelwidrigen Becken, Köpfen von Kindern, Fan- 
tomen, Präparaten, Kupferstichen, Modellen und auch Präpa- 
raten an einem geeigneten weiblichen Cadaver u. s. w., diese 
Gegenstände dem Gedächtnisse so tief als möglich einzuprägen. 
8. 8 
Ein vorzügliches Augenmerk ist bei dem Lehrvortrage für 
die Hebammen darauf zu heften, daß die Lehrlinge eine durch- 
aus dentliche Vorstellung von dem Hergange der natürlichen 
Geburt, der dabei wirkenden und leidenden Theile, der Kräfte, 
und von allen Gegenständen, welche eine Abweichung von der 
Regel, sowohl von Seite der Mutter als des Kindes, und der 
Verbindungstheile beider verursachen, und von allen Zufällen, 
welche daraus entstehen können, erhalten, daß diesen Begriffen 
nach Möglichkeit durch Anschauung an Präparaten, an Kupfern 
und Zeichnungen, durch das Gefühl am Fantome, durch prak- 
tischen Unterricht und Hinweisung bei den in der Gebäranstalt 
vorkommenden Geburten u. s. w. Stärke und Dauer verschafft 
werde. 
§. 9. 
Es sind deshalb die Lehrlinge von dem Professor nicht al- 
lein zu den während der Dauer des Curses in dem Gebärin- 
stitute vorfallenden Geburten, in Abtheilungen, wie dieses die 
vorhandene Zahl der Lehrlinge, und die Umstände der Gebä- 
renden ohne Nachtheil erlauben, zuzuziehen, sondern auch noch 
besonders in dem wichtigen Geschäfte des Untersuchens (Touchiren) 
an Lebenden und am Fantome zu üben, und es ist dieser Theil 
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