Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1850 Preußische Mobilmachung. 37 
straßen; sie wurden von dem Volke überall als Erretter und 
Befreier ausgenommen, und die Führer der hessischen Opposition 
verbargen sorgfältig ihre nur zu begründeten Zweifel, ob 
die Preußen wirklich zum Schutze der hessischen Verfassung 
in das Land kämen. 
Als in Frankfurt General Peucker sein Telegramm dem 
österreichischen Präsidialgesandten, Grafen Thun, mittheilte, 
sagte dieser, der Bundestag wünsche durchaus keinen Conflict, 
sei aber gegen den Kurfürsten verpflichtet, die Beschlüsse in 
Ausführung zu bringen, und gegen die Anwesenheit der 
preußischen Truppen in Hessen habe der Kurfürst berechtigten 
Protest erhoben. Ubrigens berief er sogleich seine Collegen 
zu einer Verhandlung der Sache, und sprach hier seinerseits 
in versöhnlichem Sinne. Hassenpflug aber forderte unbedingte 
Ausführung der Beschlüsse, und die Mehrheit stimmte um 
so mehr zu, als Gröben's Stellung bei Fulda nicht innerhalb 
der Etappenstraßen lag. Es ging also kein zurückhaltender 
Befehl an Taxis ab; man meinte, in diesem Augenblicke könne 
der Zusammenstoß schon erfolgt sein. Peucker's schleuniger 
Bericht über diese Vorgänge, so wie ein Petersburger Tele- 
gramm über russische Rüstungen entschied Manteuffel's Ver- 
fahren; er sah den Ausbruch des Krieges vor Augen und 
hielt jetzt auch seinerseits die Mobilmachung für unvermeidlich. 
Noch am Abend des 5. November erwirkte er dafür, wie 
man sich denken kann, ohne Mühe, die Genehmigung des 
Königs. Auf der Stelle telegraphirte er diese Entschließung 
nach Wien, Frankfurt und Petersburg; sie sei nöthig ge- 
worden, sagt er, nachdem die allseitigen Rüstungen der Gegner 
und die Ungewißheit über die endliche Wendung der Politik 
eine Spannung der Gemüther erzeugt, und auf die Stimmung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.