Ablehnung des englischen Antrags. 223
Invasion durch den Bund von der ernstesten Tragweite er-
fahren hätte. Bismarck redete in einem Circular nach London,
Paris, Petersburg und Stockholm aus schärferem Tone. Wenn
wir nach dem englischen Antrag, sagte er, den Zusammentritt
des Reichsraths zuließen, so würden wir damit die Rechts-
beständigkeit der von uns verworfenen Verfassung anerkennen;
die einzige Möglichkeit der Erhaltung des Friedens besteht also
darin, daß sich Dänemark unserer Inpfandnahme Schleswigs
nicht widersetzt; wenn es einen solchen Widerstand versuchte,
so würden daraus kriegerische Ereignisse entstehen, deren Folgen
in die deutsch-dänischen Beziehungen um so tiefer eingreifen
würden, als dadurch die zwischen beiden Ländern bestehenden
Vertragsverhältnisse hinfällig werden müßten. Rechberg fand
zu Bismarck's Verwunderung diese Sprache etwas aufgeregt
und bedenklich, und drängte um so mehr auf eine gemeinsame
Erklärung beider Mächte, betreffend ihre Anerkennung der
dänischen Integrität. In Berlin waren sowohl der König
als der Minister sehr entschlossen, sich in dieser Hinsicht nicht
die Hände zu binden, und drei Tage lang, vom 31. Januar
bis zum 2. Februar, wurde zwischen den Cabinetten hin und
her telegraphirt, bis man sich über einen Text verständigt
hatte, welcher nach Osterreichs Wunsch die dänische Integrität
für jetzt anerkannte, aber auch nach Preußens Sinn der
Zukunft nichts vergab. Die vom 31. Januar datirte Note
erklärte demnach: indem die K. österr. (Kgl. preußische) Re-
gierung die Rechte, deren Geltendmachung sie erstrebt, auf
die Stipulationen von 1851—52 basirt, hat sie durch eben
diesen Act das Princip der Integrität der dänischen Monarchie
anerkannt; indem sie zur Occupation Schleswigs schreitet, ist
sie nicht gesonnen, dieses Princip zu verlassen: wenn sie