16 Die alte Verfassung Schleswig-Holsteins.
Gesinnungsgenossen in Holstein, ohne auf die nationale Ver-
schiedenheit Rücksicht zu nehmen, wie damals ja auch in
Deutschland bei den demokratischen Parteien der nationale
Gedanke vor dem liberalen zurücktrat. Bald aber erinnerte
sich das junge Dänemark der glorreichen Vergangenheit, in
der einst sein Volk einen ansehnlichen Theil der Ostseeküsten
beherrscht hatte: das war nun freilich unwiederbringlich dahin,
aber wenigstens eine Stelle gab es noch, wo man Mittel
zur nationalen Wiederherstellung zu besitzen meinte, und diese
Stelle hieß Schleswig, das Land, welches im grauen Alter-
thum eine dänische Provinz gewesen, wo erst seit dem
15. Jahrhundert von Süden her sich deutsches Wesen ein-
gedrängt, und allmählich jene unnatürliche Verschmelzung
mit Holstein durchgesetzt habe, unter Verkümmerung des
dänischen Volksthums im Norden der Provinz und zu
schmählicher Beeinträchtigung der Gesammtmacht dänischer
Nation. Dies müsse anders werden; zunächst sei in Nord-
schleswig das dänische Nationalgefühl der Bevölkerung zu
erfrischen, dann sei auch weiter im Süden das deutsche Über-
gewicht zu brechen und das dänische Element zu stärken, und
überhaupt die abscheuliche Verbindung Schleswigs mit Hol-
stein vollständig zu zerreißen. Wenn man in Kiel sage:
Schleswig-Holstein bis zur Königsau, so müsse von Kopen-
hagen die donnernde Antwort erfolgen: Dänemark bis zur
Eider.
So setzte man hier dem historischen Rechte des 15. jenes
des 9. Jahrhunderts entgegen. Man meinte, die Schleswiger
leicht zu gewinnen, wenn man ihnen als Mitgift der dänischen
Einheit das köstlichste aller Güter, die demokratische Freiheit,
entgegenbringen könnte; man betrachtete es als ein Zeichen