Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

34 Ausweisung der Bundestruppen aus Holstein. 1864 
nahme des Bundes an der Occupation würde eine verfassungs- 
widrige Erweiterung der Bundesrechte gegenüber der Sou- 
veränität der Einzelstaaten bilden. 
Dieser Zwischenfall kam dem guten Grafen Mensdorff 
äußerst ungelegen, zumal er gleichzeitig durch Karolyi's Tele- 
gramme erfuhr, daß die große Arbeit vom 12. November 
in Berlin sehr wenig Beifall finde, daß dort der Annexions- 
gedanke Fortschritte mache, anderesfalls aber Oldenburg dem 
Augustenburger vorgezogen würde. Er war seit Jahren mit 
Werther persönlich befreundet, und beklagte bei ihm die 
wachsende Differenz. Es sei ja wahr, die Beweise aller 
dieser Prätendenten seien sehr lückenhaft; zuletzt müsse ein 
Machtspruch entscheiden. „Für Augustenburg, sagte er, habe 
ich gar keine persönliche Vorliebe; im Gegentheil, das demo- 
kratische Treiben seiner Partei in den Herzogthümern ist mir 
antipathisch. Aber es geht doch einmal nicht anders; nur 
seine Einsetzung stellt den innern Frieden im Bunde her; es 
ist unerläßlich, mit den Mittelstaaten milde und entgegen- 
kommend zu verfahren, und so hat ihnen Rechberg auch die 
Zusage gegeben, der Bund werde bei der schließlichen Ord- 
nung der Sache betheiligt werden.“" Mensdorff erkannte 
übrigens an, daß die preußische Erörterung sehr ruhig und 
objectiv gehalten sei; er müsse das ihm etwas fremde Sach- 
verhältniß noch näher erwägen. Am 19. November theilte 
er dann dem Gesandten seine Antwort mit. Sie begann mit 
dem Zugeständniß, daß Bismarck's Auffassung des Bundes- 
rechts vollkommen zutreffend, und die Execution zweifellos 
erledigt sei. Aber bei den ungeordneten und provisorischen 
Zuständen in Holstein, wo es zur Zeit gar keinen Souverän 
gebe, könne der Bund vielleicht doch eine Occupation be-
	        
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