Beginn der Friedensverhandlungen in Nikolsburg. 285
nahme an den Verhandlungen die Fähigkeit zu entziehen,
gegen die möglichen Folgen des Vertrags zu wirken; die
Rolle des französischen Vertreters solle sich fortan auf die
eines Freundes beider Parteien beschränken, der bemüht sein
würde, etwaige Schwierigkeiten durch seinen Einfluß auszu-
gleichen, nicht aber als Schiedsrichter zu entscheiden oder
unmittelbaren Antheil an den Beschlüssen zu nehmen. Dem-
nach habe der Botschafter die Präliminarien nicht zu unter-
zeichnen und bei seinem Verkehr mit den Unterhändlern die
Überreichung von Noten, sonstigen Schriftstücken und amt-
lichen Mittheilungen zu vermeiden!?).
So geschah es. Allerdings behielt sich Frankreich damit
freie Hand für seine spätere Beurtheilung des bevorstehenden
Friedensschlusses vor, verlor aber auch umgekehrt jede Be-
rechtigung, gegen künftige Anderungen eines Vertrages, an
dessen Abschluß es keinen Theil genommen hatte, Einspruch
zu erheben.
Diese Passivität Frankreichs blieb ohne Einfluß auf den
Gang der Verhandlungen. Dagegen wirkte scheinbar er-
schwerend, in Wahrheit aber förderlich, das damalige Auf-
treten Italiens. Dort war man auch jetzt nicht zu großen
militärischen Erfolgen gelangt, im Gegentheil, ganz in der-
selben Weise wie La Marmora bei Custozza, war der ihm
völlig gleichwerthige und geistesverwandte Admiral Persano
am 20. Juli auf der Höhe von Lissa durch Tegetthoff's
kräftigen Angriff gründlich geschlagen worden. Aber um so
eifriger klammerte man sich an die Ausbeutung der preußischen
Siege; man hatte jetzt Venetien ohne Kampf besetzt, auf zwei
Sciten die Grenzen des Landes schon überschritten, begehrte
) Rothan, Ia politique française, p. 263.