Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

Beginn der Friedensverhandlungen in Nikolsburg. 285 
nahme an den Verhandlungen die Fähigkeit zu entziehen, 
gegen die möglichen Folgen des Vertrags zu wirken; die 
Rolle des französischen Vertreters solle sich fortan auf die 
eines Freundes beider Parteien beschränken, der bemüht sein 
würde, etwaige Schwierigkeiten durch seinen Einfluß auszu- 
gleichen, nicht aber als Schiedsrichter zu entscheiden oder 
unmittelbaren Antheil an den Beschlüssen zu nehmen. Dem- 
nach habe der Botschafter die Präliminarien nicht zu unter- 
zeichnen und bei seinem Verkehr mit den Unterhändlern die 
Überreichung von Noten, sonstigen Schriftstücken und amt- 
lichen Mittheilungen zu vermeiden!?). 
So geschah es. Allerdings behielt sich Frankreich damit 
freie Hand für seine spätere Beurtheilung des bevorstehenden 
Friedensschlusses vor, verlor aber auch umgekehrt jede Be- 
rechtigung, gegen künftige Anderungen eines Vertrages, an 
dessen Abschluß es keinen Theil genommen hatte, Einspruch 
zu erheben. 
Diese Passivität Frankreichs blieb ohne Einfluß auf den 
Gang der Verhandlungen. Dagegen wirkte scheinbar er- 
schwerend, in Wahrheit aber förderlich, das damalige Auf- 
treten Italiens. Dort war man auch jetzt nicht zu großen 
militärischen Erfolgen gelangt, im Gegentheil, ganz in der- 
selben Weise wie La Marmora bei Custozza, war der ihm 
völlig gleichwerthige und geistesverwandte Admiral Persano 
am 20. Juli auf der Höhe von Lissa durch Tegetthoff's 
kräftigen Angriff gründlich geschlagen worden. Aber um so 
eifriger klammerte man sich an die Ausbeutung der preußischen 
Siege; man hatte jetzt Venetien ohne Kampf besetzt, auf zwei 
Sciten die Grenzen des Landes schon überschritten, begehrte 
) Rothan, Ia politique française, p. 263.
	        
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