Verhandlung ũber Sachsen und Bayern. 293
mäßig, in der bayerischen Sache ein gewisses Entgegenkommen
zu zeigen, zumal sich dabei dem Kaiser Napoleon ein neuer
Beweis von Hochachtung geben ließ. Er schlug also einen
sechsten Artikel vor, welcher den König von Bayern in den
Frieden aufnahm, wenn dieser sich verpflichtete, die Summe
von 1 Millionen Thalern als Beitrag zu den Kriegskosten
zu zahlen und (der Gedanke Napoleon's), den Großherzog
von Hessen für die nördlich des Mains gelegenen Gebiets-
theile zu entschädigen, welche derselbe bei der neuen Ordnung
der norddeutschen Verhältnisse an Preußen abtreten würde.
Karolyi erhob dagegen keinen Widerspruch.
Da von der italienischen Regierung noch immer keine
Vollmacht für den Grafen Barral angelangt war, so wurde
ein weiterer Artikel verabredet, durch welchen Preußen es
Üübernahm, Italiens Zustimmung zu den Friedenspräliminarien
und dem Waffenstillstand zu beschaffen, sobald Venetien dem-
selben durch Napoleon übergeben sein würde. Die nächste
Sitzung wurde auf den 25. Juli anberaumt, um den nächsten
Tag zu Erwägungen und formlosen Besprechungen, vor
Allem aber zur Berichterstattung an die beiden Monarchen
und zu deren Entschließung frei zu halten.
Nach allem bisher Angeführten fand König Wilhelm in
den am 23. eingeräumten Sätzen keineswegs seine sämmt-
lichen Wünsche erfüllt, und das Ergebniß der ganzen Unter-
handlung konnte zweifelhaft werden, wenn der Monarch auf
dem ganzen Umfang seiner Forderungen bestand. Um so
entschiedener strebte Bismarck, zu raschem Abschluß zu kommen.
Der Gedanke, die alte Freundschaft mit Österreich zu er-
neuern, stand, wie er ihn auf dem Schlachtfelde von König-
grätz ausgesprochen, wie er ihn durch Herring an den Kaiser