Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

Der Bundestag verhindert die Vereinigung der beiden Bundescorps. 313 
folgenden Tages: auch wenn Falckenstein von den Dispo- 
sitionen Alexander's Kenntniß erlangte, — was nicht der Fall 
war — so ist es doch zweifellos, daß er keine Möglichkeit 
gehabt hätte, den Marsch des achten Corps von Schlüchtern 
nach Kissingen zu hindern. Am 5. Juli hätte er die Bayern 
vereinzelt treffen können; sein Zug nach Fulda aber, weit 
entfernt, die Gegner auseinander zu halten, eröffnete ihrer 
Vereinigung freie Bahn. 
Indessen sollten durch ein günstiges Geschick seinen 
Truppen die bittern Folgen dieses Mißgriffs erspart werden; 
es sollte zugleich dem deutschen Volke kein Zweifel über die 
Faulheit seiner bisherigen Bundesverfassung gelassen, und die 
Nothwendigkeit der von Preußen beantragten Reform hand- 
greiflich vor Augen gestellt werden. Im entscheidenden Mo- 
mente warf die höchste Behörde des Bundeskriegswesens den 
wichtigen Befehl des Bundesfeldherrn durch plöglichen Ein- 
griff über den Haufen, und verfügte das gerade Gegentheil 
der bayerischen Anordnungen, anstatt der Vereinigung die 
vollständige Zersplitterung der Bundesarmee. 
Seit dem Beginne des Krieges hatten die Garnisonen 
von Cöln und Coblenz den Befehl, durch kleine, aus Land- 
wehrtruppen gebildete Streifschaaren das nassauische und 
rheinhessische Gebiet zu beunruhigen, und dadurch vielleicht 
die Aufmerksamkeit des Gegners von den Operationen der 
Mainarmee abzuziehen. Dieser Zweck wurde in glänzendem 
Maaße erreicht. Der Gouverneur von Mainz rief nach 
Verstärkung, der Herzog von Nassau begehrte seine Soldaten 
aus dem Verbande des Bundescorps zur Vertheidigung Wies- 
badens zurück; Prinz Alexander sandte zum Schutze des darm- 
städtischen Oberlandes die ganze badische Division nach Gießen,
	        
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