Die Fruge eines Indemnitätsgesetzes. 343
so viel und nicht mehr. Niemals hat ein Siegesrausch die
Klarheit seines Urtheils getrübt oder seine feste Mäßigung
überwältigt. Wie auf dem Schlachtfelde von Königgrätz sein
erster Gedanke die Herstellung der alten Freundschaft mit
Osterreich war, so antwortete er aus Horschitz dem Finanz=
minister von der Heydt auf den Vorschlag, nach dem günstigen
Ausfall der Landtagswahlen Schritte zur Beendigung des
Verfassungsstreits zu thun, mit herzlicher Zustimmung. Der
Blick auf Frankreich bestärkte seine Überzeugung in beiden
Richtungen: hinter dem Abschluß des jetzigen Kriegs sah er
weitere Gefahren emporwachsen, welchen er Preußen, und
hoffentlich ganz Deutschland, in gesunder Einigkeit entgegen
zu stellen wünschte.
Dem mächtigen Staatsmanne war übrigens auch hier
keine mühelose Erreichung seines Zweckes bestimmt. Sein
Gedanke ging seit der Entscheidung des Kriegs dahin, von
dem neuen Landtag Indemnität für die budgetlose Finanz-
verwaltung der letzten Jahre zu begehren, und dies gleich
bei der Eröffnung durch die königliche Thronrede anzu-
kündigen. Am 18. Juli erschien die königliche Verordnung,
welche den Landtag auf den 30. nach Berlin berief, und
an demselben Tage begann im Staatsministerium die Be-
rathung der Thronrede. Aber als hier der Finanzminister
den ihn angehenden Theil derselben verlas, und am Schlusse
die Vorlage eines Indemnitätsgesetzes verhieß, da erhob sich
lebhafter Widerspruch bei der großen Mehrzahl der Collegen.
Sie hatten vier Jahre hindurch stets behauptet, daß das
Verfahren der Regierung vollkommen verfassungsmäßig sei
und mithin keiner Indemnität bedürfe; eine solche jetzt ver-
langen, bedeute also das Eingeständniß, daß die Regierung