350 Erlöschen des preußischen Verfaffungsstreits.
auf General Manteuffel als die geeignete Person, und nachdem
der König am 3. August in Prag sein Einverständniß erklärt
hatte, wurde der General, damals in Frankfurt am Main,
zu schleuniger Herüberkunft nach Berlin befohlen.
Freieres Herzens konnte also am 4. August König
Wilhelm Prag verlassen, um mit Bismarck und dem großen
Hauptquartier über Görlitz nach Berlin zu reisen, wo er bei
der Ankunft von der Bevölkerung mit unermeßlichem Jubel
empfangen wurde. Noch an demselben Tage ersolgte der
erste Schritt zur Verwirklichung des norddeutschen Bundes.
In einer Circulardepesche benachrichtigte Bismarck die am
16. Juni zum Beitritt eingeladenen Staaten, daß bis auf
Sachsen-Meiningen und Reuß ältere Linie die allseitige Be-
reitwilligkeit kundgegeben sei, und legte ihnen auf Grund des
hiebei gepflogenen Schriftwechsels den Entwurf eines Bündniß-
vertrages mit der Bitte um thunlichst baldigen Abschluß vor.
Der Entwurf bezeichnete als Zweck des Bündnisses die Er-
haltung der Unabhängigkeit und Integrität, sowie der innern
und äußern Sicherheit der zusammentretenden Staaten.
Dieser Zweck solle definitiv durch eine Bundesverfassung auf
der Basis der preußischen Grundzüge vom 10. Juni 1866,
unter Mitwirkung eines gemeinschaftlich zu berufenden Par-
lamentes, sicher gestellt werden. Die Truppen der Verbün-
deten stehen unter dem Oberbefehl Sr. M. des Königs von
Preußen. Die Wahlen zum Parlament erfolgen gleichzeitig
mit Preußen auf Grundlage des Reichsgesetzes von 1849.
Bevollmächtigte der Staaten werden in Berlin zusammen-
treten, um den dem Parlamente vorzulegenden Verfassungs-
entwurf nach Maaßgabe der Grundsätze vom 10. Juni aus-
zuarbeiten.