386 Die Friedensschlüsse.
Verträge, der Friedensschluß und das Bündniß, wurden darauf
am 13. August unterzeichnet.
Später haben französische und österreichische Kritiker mit
großer Heftigkeit in dem Abschlusse des Schutz= und Trutz-
bündnisses einen schreienden Wort= und Vertragsbruch Preußens
finden wollen. Was ist von diesem Vorwurf zu halten?
Da die Südstaaten von der vorgeschlagenen Union nichts
wissen wollten, blieb diese ein leeres Project, und blieben
mithin auch die Bestimmungen darüber absolut bedeutungslos.
Die Frage könnte also nur sein, ob Preußen sonstige
Verpflichtungen eingegangen wäre, welche ihm den Abschluß
des Schutz= und Trutzbündnisses mit einzelnen Staaten des
Südens verboten hätten. Nun wissen wir aber, daß zwischen
ihm und Osterreich von dergleichen gar nicht die Rede ge-
wesen war. Was Frankreich betraf, so war es überhaupt
zu keinem förmlichen Vertrage gekommen, sondern die beiden
Mächte hatten in den Gesprächen zwischen Napoleon und
Goltz vertraulich die Abrede ausgetauscht, Preußen werde
keinen der Südstaaten in den Nordbund aufnehmen, Frank-
reich dagegen die norddeutschen Annexionen Preußens unter-
stützen. Es ist aber unwidersprechlich, daß der Eintritt in
den Nordbund und der Abschluß eines Bündnisses für den
Kriegsfall zwei völlig verschiedene Dinge waren, und daß
mithin ein Verbot des erstern die Vollziehung des letztern
nicht hindern konnte. Die Mitglieder des Nordbundes unter-
stellten ihr Heerwesen, ihre Handelspolitik, ihre Verkehrsein-
richtungen, ihre auswärtigen Beziehungen, einen großen Theil
ihrer Finanzen der Gesetzgebung und Verwaltung der
Bundesbehörden. Bei Württemberg war von alledem keine
Rede; der einzige Inhalt seines preußischen Vertrags war