Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

388 Die Friedensschküsse. 
könne. Dann folgten in dem Vertrage die uns aus dem 
Württemberger bekannten Bestimmungen über Zollverein und 
Eisenbahnwesen. Bei dem Artikel über Anerkennung der 
Nikolsburger Präliminarien gab Herr von Freydorf eine noch 
weitergehende Erklärung als vor ihm Varnbüler ab, daß in 
dem Artikel weder ein Zwang zu der Bildung eines süd- 
deutschen Bundes, noch ein Hinderniß gegen die Errichtung 
irgend welcher staats-- und völkerrechtlicher Beziehungen 
zwischen Baden und Preußen oder dem norddeutschen Bunde 
gefunden werden könne. Er bat dabei Bismarck um gefällige 
Auskunft, ob Preußen diese Auffassung theile, was der 
preußische Minister umgehend bejahte. Endlich sprach Frey- 
dorf den Wunsch Badens aus, mit Preußen eine Militär- 
Convention zu schließen, durch welche das badische Armee- 
corps in einen festen Verband mit dem preußischen Heere 
trete, und das fernere Begehren, zur Sicherung seiner Grenzen 
eine preußische Garnison für die ehemalige Bundesfestung 
Rastadt zu erhalten. Hierauf aber einzugehen, erachtete 
Bismarck mit Rücksicht auf die französischen Beziehungen 
zur Zeit nicht angezeigt; er schlug dafür Baden dasselbe 
Schutz= und Trutzbündniß wie Württemberg vor, was dann 
von Freydorf sofort angenommen und unterzeichnet wurde. 
Etwas weitläufiger und verwickelter zeigte sich die Unter- 
handlung mit Bayern, so wie mit Hessen-Darmstadt. 
Bekanntlich lag die darmstädtische Provinz Oberhessen 
in der damaligen Machtsphäre des norddeutschen Bundes, 
zwischen Main und Lahn, in welchem Gebiete vor dem 
Kriege eine Menge kleiner Landsplitter von fünf Staaten 
bunt durch einander gewürfelt waren. Preußen dachte, dies 
Alles nebst Kurhessen, Nassau und Frankfurt sich anzueignen,
	        
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