Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Festgesetzter
Cap.  Vortrag  Betrag
A□
VI.  12  Buschuß  an  die  Distriktsgemeinden  zur  Unterstützung  der
mit  Armenlasten  überbürdeten  Gemeinden  nach  Art.  5  Abf.  IV
des  Gesetzes  vom  3.  Febrnar  1888  28  907  50
Sun##  *  S  483  337  19
VII.  Auf  Straßen-,  Brücken=  und  Wasserban.
1/  Beiträge  zu  Distriktsstraßen  .  100000—
2  Für  den  Uferschutz  an  Flüssen,  welche  der  Schiff—  ind  Fio
fahrt  dienen,  nach  Art.  2  des  Gesetzes  vom  28.  Mai  1852  115  000  —
3  Schutzbauten  an  Gewässern,  welche  nicht  der  Schiff-  oder
Floßfahrt  dienen,  deren  Herstellung  den  betheiligten  Eigen—
thümern  obliegt  83  430—
Smns  *—  ##  298  430  —
VIII.  Uebrige  Kreisausgaben.
1  Für  Hebung  bestehender  und  Gründung  neuer  Feuerwehren  3  000  —
2  Für  Inspektion  der  oberbayerischen  Feuerwehren  und  für
Regie  des  Kreisausschusses  derselben  1  000—
3Beiträge  gemäß  §30  des  VBanunfallversicherungsgesetzes  7592  41
Summa  Cap.  VIII  11  592  4
IX.  Allgemeiner  Reservefond  .........  30  000  —
Summa  Cap.  IX  für  sich.
Summa  der  Kreis-Ausgaben  3  317094  357
II.  Abschnitt.
Areis  -  Einnahmeen.
J.  Zuschüsse  aus  der  Staatskasse.
A.  Zuschüsse  aus  Centralfonds  für  Erziehung  und  Bildung.
1  Lateinschulen.
"  Tit.  1.  Die  auf  speziellen  Rechtstiteln  und  Bewilligungen  bernhenden
Fundationsbeiträge  ..  —  –—
„TTit.  2.  Aus  der  Kreisschuldotation  .  2576  32
jTit.  3.  Pensionen  für  quieseirte  Stidienlehrer  und  Suidieniehrers
Relikten.  —  —

 

 

Summa  8  l

 

 

7576  32