Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

392 Die Friedensschlüsse. 
zweiter Beschützer, welcher für sich selbst kein deutsches Land 
begehrte und Preußen seine warme Freundschaft entgegen 
trug, der Schwager des Großherzogs, der russische Kaiser. 
Der König empfing Alexander's Brief vom 12. August, 
dessen Einwürfe gegen die gänzliche Beseitigung von drei 
souveränen Häusern doch einen gewissen Eindruck hervor- 
riefen. Indessen überwogen in dieser Hinsicht immer wieder 
die uns bekannten Gründe; es wurde beschlossen, an der 
vollständigen Annexion der drei Territorien festzuhalten, 
dafür aber dem kurhessischen Thronfolger die von Darmstadt 
abzutretende Landgrafschaft Homburg anzubieten, und dem 
Kronprinzen von Hannover die Erbfolge in Braunschweig zu 
gewährleisten, falls die beiden Prinzen im Ubrigen die neue 
Ordnung der Dinge anerkennen würden — eine Voraus- 
setzung, welche sich bekanntlich nicht verwirklicht hat. Was die 
specielle Verwendung Rußlands für Darmstadt betraf, so war 
man bereit zu freundlichem Entgegenkommen, und sich statt 
der Einverleibung mit dem Eintritte Oberhessens in den 
Nordbund zu begnügen. Das Annexionsgesetz, welches am 
17. August dem Landtag vorgelegt wurde, beschränkte sich 
demnach auf Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt. 
Trotz dieser Schonung Darmstadts rief jedoch die Nach- 
richt von dem Annexionsgesetz in Petersburg eine große 
Verstimmung und Niedergeschlagenheit hervor. Die deposse- 
dirten deutschen Fürsten hatten den Kaiser fort und fort mit 
ihren Klagebriefen bestürmt; so eben war der hannoverk'sche 
Gesandte in Wien, Herr v. d. Knesebeck, mit einem Hülfsgesuche 
seines Königs eingetroffen, und der Kaiser hatte geglaubt, 
ihm einige Hoffnung geben zu können. Was soll ich ihm 
jetzt antworten? fragte Alexander den General Manteuffel.
	        
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