392 Die Friedensschlüsse.
zweiter Beschützer, welcher für sich selbst kein deutsches Land
begehrte und Preußen seine warme Freundschaft entgegen
trug, der Schwager des Großherzogs, der russische Kaiser.
Der König empfing Alexander's Brief vom 12. August,
dessen Einwürfe gegen die gänzliche Beseitigung von drei
souveränen Häusern doch einen gewissen Eindruck hervor-
riefen. Indessen überwogen in dieser Hinsicht immer wieder
die uns bekannten Gründe; es wurde beschlossen, an der
vollständigen Annexion der drei Territorien festzuhalten,
dafür aber dem kurhessischen Thronfolger die von Darmstadt
abzutretende Landgrafschaft Homburg anzubieten, und dem
Kronprinzen von Hannover die Erbfolge in Braunschweig zu
gewährleisten, falls die beiden Prinzen im Ubrigen die neue
Ordnung der Dinge anerkennen würden — eine Voraus-
setzung, welche sich bekanntlich nicht verwirklicht hat. Was die
specielle Verwendung Rußlands für Darmstadt betraf, so war
man bereit zu freundlichem Entgegenkommen, und sich statt
der Einverleibung mit dem Eintritte Oberhessens in den
Nordbund zu begnügen. Das Annexionsgesetz, welches am
17. August dem Landtag vorgelegt wurde, beschränkte sich
demnach auf Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt.
Trotz dieser Schonung Darmstadts rief jedoch die Nach-
richt von dem Annexionsgesetz in Petersburg eine große
Verstimmung und Niedergeschlagenheit hervor. Die deposse-
dirten deutschen Fürsten hatten den Kaiser fort und fort mit
ihren Klagebriefen bestürmt; so eben war der hannoverk'sche
Gesandte in Wien, Herr v. d. Knesebeck, mit einem Hülfsgesuche
seines Königs eingetroffen, und der Kaiser hatte geglaubt,
ihm einige Hoffnung geben zu können. Was soll ich ihm
jetzt antworten? fragte Alexander den General Manteuffel.