Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

398 Die Friedensschlüsse. 
hatte man selbst angeboten, mußte also für die Annahme 
dankbare Mienen zeigen, so wenig froh man darüber im 
Herzen war. Denn dort würden also alle Gesetze des Bundes 
zur Geltung kommen, und ein Theil der Darmstädter Division 
dem preußischen Oberbefehl unterstehen. Die Unabhängigkeit 
des kleinen Staates war hienach mit der Lage eines Mannes 
zu vergleichen, dem man völlig freistellt, auszugehen, nur 
daß sein rechter Arm im Zimmer bleiben müsse. Dahin 
hatte es Dalwigk's Ehrgeiz gebracht, bei dem Streite des 
alten Bundestags gegen Preußen sich in die Reihe der Vor- 
kämpfer zu drängen. 
Am 3. September wurde der Friedensvertrag unter- 
zeichnet. Eines Schutz= und Trutzbündnisses bedurfte es 
hier nicht. 
Wir wenden uns jetzt zu der bedeutendsten dieser Unter- 
handlungen, zu den Prager Conferenzen der Herren v. Werther 
und v. Brenner, welche zu dem definitiven Frieden zwischen 
Preußen und Osterreich führen sollten. 
Wäre es hiebei nur auf diese beiden Mächte angekommen, 
so würde man binnen wenigen Tagen im Reinen gewesen 
sein. Denn außer der Bestätigung der Nikolsburger Präli- 
minarien, wozu beide Theile gleich bereit waren, handelte es 
sich nur um Ausführungsbestimmungen oder untergeordnete 
Fragen, über welche überall kein Streit war, um die Aus- 
einandersetzung des alten Bundeseigenthums, Amnestie für die 
während der letzten Jahre politisch Compromittirten, Modali- 
täten der Zahlung der Kriegscontribution, Wiederaufleben 
des Handelsvertrags von 1865. Wie gesagt, dies Alles 
hätte sich in wenigen Tagen erledigen lassen. Aber es zeigte 
sich auch hier, wie sehr der deutsche Krieg zugleich ein euro-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.