Ausgleichung durch Frankreichs Vermittlung. 403
solche oder ähnliche Fassung wurde in der That die Schärfe
des principiellen Gegensatzes beseitigt. Osterreich zu Liebe
war die Abtretung an Frankreich, Italien zu Gefallen die
Stimmung der Bevölkerung erwähnt: der Ausgleich be-
stand darin, daß Beides nicht mehr als Rechtstitel der Er-
werbung des Landes durch Italien, sondern nur als
Thatsache erschien, deren historische Richtigkeit keine der beiden
Parteien bestreiten konnte. Am 18. August kam in Wien
eine Übereinkunft mit Gramont zu Stande, dem künftigen
Frieden mit Italien eine Einleitung in dem eben angegebenen
Sinne zu geben, und Mensdorff sandte eine Aufforderung
nach Prag, auch in den preußischen Vertrag einen derartigen
Artikel aufzunehmen. Bismarck war einverstanden, wählte
aber eine kürzere Fassung, wo die beiden streitigen Punkte,
die französische Cession und die venetianische Volksabstimmung,
gar nicht erwähnt, sondern einfach gesagt wurde, nachdem
Kaiser Napoleon amtlich erklärt habe, daß Venetien, so
weit es auf ihn ankomme, für Italien erworben sei, trete
der Kaiser von Osterreich dieser Erklärung bei und gebe der
Vereinigung Venetiens mit dem Königreich Italien seine Zu-
stimmung. Osterreich hatte dagegen keine Einwendung weiter.
Aber noch ein Streitpunkt blieb zurück, der zu einer von
Anfang an lebhaften und bald sehr gereizten Verhandlung
Anlaß gab. Es hatte sich bei den Wiener Erörterungen
zwischen Gramont und Mensdorff die Frage erhoben, welchen
Theil der österreichischen Staatsschuld Italien in Folge der
Erwerbung Venetiens zu übernehmen habe. Frankreich er-
klärte, nach dem Vorgang des Züricher Friedens vom Jahre
1859: lediglich die auf dem abgetretenen Lande speciell haf-
tenden Schulden; Osterreich begehrte: einen den erhaltniß