Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

Ausgleichung durch Frankreichs Vermittlung. 403 
solche oder ähnliche Fassung wurde in der That die Schärfe 
des principiellen Gegensatzes beseitigt. Osterreich zu Liebe 
war die Abtretung an Frankreich, Italien zu Gefallen die 
Stimmung der Bevölkerung erwähnt: der Ausgleich be- 
stand darin, daß Beides nicht mehr als Rechtstitel der Er- 
werbung des Landes durch Italien, sondern nur als 
Thatsache erschien, deren historische Richtigkeit keine der beiden 
Parteien bestreiten konnte. Am 18. August kam in Wien 
eine Übereinkunft mit Gramont zu Stande, dem künftigen 
Frieden mit Italien eine Einleitung in dem eben angegebenen 
Sinne zu geben, und Mensdorff sandte eine Aufforderung 
nach Prag, auch in den preußischen Vertrag einen derartigen 
Artikel aufzunehmen. Bismarck war einverstanden, wählte 
aber eine kürzere Fassung, wo die beiden streitigen Punkte, 
die französische Cession und die venetianische Volksabstimmung, 
gar nicht erwähnt, sondern einfach gesagt wurde, nachdem 
Kaiser Napoleon amtlich erklärt habe, daß Venetien, so 
weit es auf ihn ankomme, für Italien erworben sei, trete 
der Kaiser von Osterreich dieser Erklärung bei und gebe der 
Vereinigung Venetiens mit dem Königreich Italien seine Zu- 
stimmung. Osterreich hatte dagegen keine Einwendung weiter. 
Aber noch ein Streitpunkt blieb zurück, der zu einer von 
Anfang an lebhaften und bald sehr gereizten Verhandlung 
Anlaß gab. Es hatte sich bei den Wiener Erörterungen 
zwischen Gramont und Mensdorff die Frage erhoben, welchen 
Theil der österreichischen Staatsschuld Italien in Folge der 
Erwerbung Venetiens zu übernehmen habe. Frankreich er- 
klärte, nach dem Vorgang des Züricher Friedens vom Jahre 
1859: lediglich die auf dem abgetretenen Lande speciell haf- 
tenden Schulden; Osterreich begehrte: einen den erhaltniß
	        
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