Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

Neue Ansprüche Frankreichs auf Compensation. 405 
Regierung angesonnen wurde. Frankreich forderte zunächst für 
einen offenen Vertrag die Herstellung seiner Grenzen von 1814, 
also die Erwerbung Landaus und der oberen Saar, so wie 
die Annexion Luxemburgs, daneben aber die Fähigkeit, auf 
Grund eines geheimen Schutz= und Trutzbündnisses mit 
Preußen, weiterhin Belgien sich anzucignen. Also trotz der 
Abfertigung vom 7. August nochmals ein Begehren deutsches 
Landes, im Augenblicke, wo die Friedensverhandlung mit 
Osterreich stockte, und der Wiener Hof Italien von Preußen 
zu trennen suchte! Und dazu die Anmuthung des Abzugs der 
preußischen, durch europäüsche und deutsche Verträge ange- 
ordneten Besatzung von Luxemburg! Und weiter die Forderung 
preußischer Waffenhülfe zur Einverleibung Belgiens, d. h. 
einer kriegerischen Verwicklung Preußens mit England! Wir 
haben gesehen, in welchem Zusammenhange im Februar 1866 
eine Vergrößerung Frankreichs auf der belgischen Seite zum 
ersten Male zwischen Napoleon und Goltz zur Sprache ge- 
kommen war, bei einer Prüfung aller Möglichkeiten für die 
Erweiterung der französischen Ost= und Nordgrenze. Sodann 
hatte Bismarck in Berlin gegen Govone und Benedetti, so 
wie in Mähren gegen Lefebore Außerungen des Sinnes ge- 
than: deutsches Land könne er Frankreich nicht abtreten; möge 
dieses also, wenn es durchaus etwas nehmen müsse, sich an 
seine Nachbarn wälscher Zunge, Belgien oder Gens, halten, 
sei es durch vollständige Annexion, sei es durch Eisenbahn-, 
Zoll- und Militärconventionen; dagegen werde höchst wahr- 
scheinlich Preußen keinen Einspruch erheben. Später haben 
französische Diplomaten und Geschichtsschreiber aus diesen 
Reden den Schluß gezogen, die Annexion Belgiens an Frank- 
reich sei ein ganz und gar preußischer Gedanke, ein von
	        
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