Neue Ansprüche Frankreichs auf Compensation. 405
Regierung angesonnen wurde. Frankreich forderte zunächst für
einen offenen Vertrag die Herstellung seiner Grenzen von 1814,
also die Erwerbung Landaus und der oberen Saar, so wie
die Annexion Luxemburgs, daneben aber die Fähigkeit, auf
Grund eines geheimen Schutz= und Trutzbündnisses mit
Preußen, weiterhin Belgien sich anzucignen. Also trotz der
Abfertigung vom 7. August nochmals ein Begehren deutsches
Landes, im Augenblicke, wo die Friedensverhandlung mit
Osterreich stockte, und der Wiener Hof Italien von Preußen
zu trennen suchte! Und dazu die Anmuthung des Abzugs der
preußischen, durch europäüsche und deutsche Verträge ange-
ordneten Besatzung von Luxemburg! Und weiter die Forderung
preußischer Waffenhülfe zur Einverleibung Belgiens, d. h.
einer kriegerischen Verwicklung Preußens mit England! Wir
haben gesehen, in welchem Zusammenhange im Februar 1866
eine Vergrößerung Frankreichs auf der belgischen Seite zum
ersten Male zwischen Napoleon und Goltz zur Sprache ge-
kommen war, bei einer Prüfung aller Möglichkeiten für die
Erweiterung der französischen Ost= und Nordgrenze. Sodann
hatte Bismarck in Berlin gegen Govone und Benedetti, so
wie in Mähren gegen Lefebore Außerungen des Sinnes ge-
than: deutsches Land könne er Frankreich nicht abtreten; möge
dieses also, wenn es durchaus etwas nehmen müsse, sich an
seine Nachbarn wälscher Zunge, Belgien oder Gens, halten,
sei es durch vollständige Annexion, sei es durch Eisenbahn-,
Zoll- und Militärconventionen; dagegen werde höchst wahr-
scheinlich Preußen keinen Einspruch erheben. Später haben
französische Diplomaten und Geschichtsschreiber aus diesen
Reden den Schluß gezogen, die Annexion Belgiens an Frank-
reich sei ein ganz und gar preußischer Gedanke, ein von