430 Innere Entwicklung.
Holstein nicht erwähnt, weil man mit Osterreich noch nicht
abgeschlossen hatte, und Oberhessen aus Rücksicht auf Ruß-
land weggelassen: das Gesetz verfügte also die Übernahme
der Regierung in Hannover, Kurhessen, Nassau und Frank-
furt durch den König von Preußen. Das Ministerium hatte
dafür einstweilen die Form der Personal-Union gewählt, in
der Ansicht, daß vor der völligen Verschmelzung eine gewisse
lbergangszeit nöthig sei, während deren die Regierung für
die vorbereitenden Maaßregeln freie Hand haben müsse. Das
Haus beauftragte eine besondere Commission von 21 Mit-
gliedern mit der Prüfung der Vorlage, wenn auch an der
Bestätigung der Annexion kein Zweifel war, und der Führer
der demokratischen Opposition sie sofort mit Freude begrüßte.
Gleich an demselben Tage nahm übrigens Bismarck
Anlaß, in einer Sitzung der Adreßcommission des Hauses
sich über die Grundsätze, welche die Regierung bei ihrem
Verfahren geleitet hätten, näher auszusprechen. Begreiflicher
Weise erwähnte er nicht, daß der Beschluß der Anmexionen
erst die Folge des französischen Einspruchs gegen die Auf-
nahme Süddeutschlands in den neuen Bund gewesen war.
Er begnügte sich, zu bemerken, daß Preußen die Zusage, die
es hinsichtlich des Umfanges des Bundes gegeben, treulich
halten, und so vor Allem den Glauben an sein Wort be-
wahren müsse. Auch sei es fraglich, ob in Süddeutschland
das Bedürfniß zum Beitritt bereits in hinreichendem Maaße
empfunden werde. Um so nöthiger aber sei es gewesen, die
Grundlagen des beschränkten Bundes zu befestigen. Dazu
habe vor Allem die Verstärkung der Hausmacht des leitenden
Staats gehört. Man habe Preußen für immer gegen die
eben erlebte Gefahr sicher stellen müssen, bei einer kriegerischen