Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

430 Innere Entwicklung. 
Holstein nicht erwähnt, weil man mit Osterreich noch nicht 
abgeschlossen hatte, und Oberhessen aus Rücksicht auf Ruß- 
land weggelassen: das Gesetz verfügte also die Übernahme 
der Regierung in Hannover, Kurhessen, Nassau und Frank- 
furt durch den König von Preußen. Das Ministerium hatte 
dafür einstweilen die Form der Personal-Union gewählt, in 
der Ansicht, daß vor der völligen Verschmelzung eine gewisse 
lbergangszeit nöthig sei, während deren die Regierung für 
die vorbereitenden Maaßregeln freie Hand haben müsse. Das 
Haus beauftragte eine besondere Commission von 21 Mit- 
gliedern mit der Prüfung der Vorlage, wenn auch an der 
Bestätigung der Annexion kein Zweifel war, und der Führer 
der demokratischen Opposition sie sofort mit Freude begrüßte. 
Gleich an demselben Tage nahm übrigens Bismarck 
Anlaß, in einer Sitzung der Adreßcommission des Hauses 
sich über die Grundsätze, welche die Regierung bei ihrem 
Verfahren geleitet hätten, näher auszusprechen. Begreiflicher 
Weise erwähnte er nicht, daß der Beschluß der Anmexionen 
erst die Folge des französischen Einspruchs gegen die Auf- 
nahme Süddeutschlands in den neuen Bund gewesen war. 
Er begnügte sich, zu bemerken, daß Preußen die Zusage, die 
es hinsichtlich des Umfanges des Bundes gegeben, treulich 
halten, und so vor Allem den Glauben an sein Wort be- 
wahren müsse. Auch sei es fraglich, ob in Süddeutschland 
das Bedürfniß zum Beitritt bereits in hinreichendem Maaße 
empfunden werde. Um so nöthiger aber sei es gewesen, die 
Grundlagen des beschränkten Bundes zu befestigen. Dazu 
habe vor Allem die Verstärkung der Hausmacht des leitenden 
Staats gehört. Man habe Preußen für immer gegen die 
eben erlebte Gefahr sicher stellen müssen, bei einer kriegerischen
	        
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