Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

Creditforderung der Regierung. 443 
nach Außen hin erheblich geändert; der Friede mit Osterreich 
und den Südstaaten, war geschlossen, und die französische 
Forderung der Rheinlande bis Mainz zurückgenommen. Allein 
wir wissen, wie wenig damit eine völlige Beruhigung erreicht 
war: die Verhandlung mit Frankreich über dessen zweiten 
Compensationsantrag schwebte noch, und zwischen Osterreich 
und Italien standen die Dinge so, daß Bismarck die Ab- 
rüstung des preußischen Heeres aufschob. Die Regierung 
hielt also wegen der Unsicherheit der Lage ihre Vorlage vom 
28. Juli trotz der eingetretenen Fortschritte zum Bessern in 
vollem Umfange aufrecht. Die siegreiche Offensive der Armee, 
der gute Zustand des Staatshaushalts und die hervorragende 
Fähigkeit des Finanzministers von der Heydt hatten es mög- 
lich gemacht, einen Krieg, welcher eine europäische Großmacht 
erstes Ranges zu Boden schmetterte, ohne Steuererhöhung, 
ohne Anleihe und neues Papiergeld) zum Abschluß zu 
führen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten wurden auf 
rund 60 Millionen Thaler berechnet, wovon der Staats- 
schatz 20, verschiedene andere Quellen 10 Millionen geliefert 
hatten, oder zu liefern im Begriffe standen. Die übrigen 
30 Millionen hatte Freiherr von der Heydt durch mannig- 
faltige Finanzoperationen, so wie aus den Beständen und 
Betriebsfonds der Staatsverwaltung beschafft, ohne daß bei 
der kurzen Dauer des Kriegs eine Störung des Civildienstes 
entstanden wäre. Es war einleuchtend, daß hiefür möglichst 
bald Deckung herbeigebracht werden mußte. Dazu kamen 
aber für die nächste Zukunft die Kosten der Abrüstung, der 
1) Die in Folge der Verordnung vom 18. Mai in Umlauf gesetzten 
Darlehnskassenscheine haben mit den Kosten des Kriegs und der Staats- 
verwaltung nichts zu thun.
	        
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