Einwendungen. 445
sich durch eine Anleihe die Mittel zu beschaffen. Dann sei zu
bedenken, wie sehr ein gefüllter Staatsschatz der Regierung die
Möglichkeit biete, ohne oder gegen den Willen der Volksver-
tretung Ausgaben zu machen; er sei geradezu als eine stets bereite
Versuchung zu verfassungswidrigem Handeln zu bezeichnen.
Indem man nun diesen Posten absetzte und mehrere andere
auf den nächsten Etat verwies, kam man zu dem Ergebniß, der
Regierung nicht 60, sondern nur 30 Millionen zu bewilligen,
und zwar nicht als consolidirte Anleihe, sondern zur Ausgabe
von Schatzanweisungen, auf ein Jahr lautend, und zur
Flüssigmachung der nicht sofort beizutreibenden Außenstände
bestimmt. Wie die letztern einkämen, sollten sie zur Wieder-
einziehung der Schatzscheine verwandt werden, neue Hülfs-
qduellen der Regierung also versagt bleiben. Der Bericht-
erstatter der Commission bei diesem Nachspiel des Budgetstreites
war derselbe Mann, welcher 1861 durch den Antrag auf
Specialisirung des Etats die Conflictszeit eröffnet hatte, der
Abgeordnete Hagen aus Berlin, ein sonst einsichtiger und
redlicher Patriot, der nur unter allen Umständen genaue
Sparsamkeit und größte Macht der Volksvertretung für die
höchste Bedingung des Staatswohls hielt. Der Finanz-
minister erklärte sogleich nach Feststellung des Beschlusses
denselben für schlechthin unannehmbar, da die Regierung
hienach in die Lage kommen könne, wieder einmal zwischen
Pflichtversäumniß und Rechtsbruch zu wählen; er sprach die
Hoffnung aus, daß die Mehrheit der Commission bei der
Berathung des Hauses in einer kleinen Minorität ver-
schwinden würde.
Diese Hoffnung sollte ihn nicht täuschen. Wenngleich
die constitutionellen Einwürfe gegen den Staatsschatz auch