460 Innere Entwicklung.
Ausdruck Bundesverwandte, nach ihren Schutz= und Trutz-
bündnissen mit Preußen, und nach der bereits angekündigten
Neugestaltung des Zollvereins. Freydorf hatte Recht, die
Naturnothwendigkeit der Dinge mußte hier sich unwiderstehlich
die Bahn brechen, wenn nicht schon vorher ein unberechen-
bares Ereigniß die Schranken zerrisse. In wie kurzer Frist
ein solches eintreten würde, vermochte damals noch niemand
zu ermessen. Aber an der Gewißheit des endlichen Ergebnisses
bestand auf deutschem Boden kein Zweifel mehr.
Wir dürfen es aussprechen: im Herbste des Jahres 1866
war das deutsche Reich gegründet.
Über drei Viertel seiner Landschaften waltete eine zu-
nächst im Heerwesen thätige Regierung, geleitet durch die
feste Hand König Wilhelm's, berathen durch die Vertreter der
norddeutschen Fürsten, anerkannt durch alle Mächte Europas.
Die Eröffnung des Parlaments, welches gemeinschaftlich mit
dieser Regierung die nähern Bestimmungen über die Grenzen
der Bundesgewalt gegenüber den Einzelstaaten, sowie über die
Rechte des künftigen Reichstags bei Gesetzgebung und Finanz
des Bundes beschließen sollte, stand in kurzer Frist bevor.
Mochten die Fortschrittsmänner im Norden und die Demo-
kraten im Süden noch schwere Bedenken über den Ausfall
des Verfassungswerkes hegen: durch den bisherigen Gang
der Dinge und durch den Bundesvertrag vom 18. August
waren die wesentlichen Elemente desselben unwiderruflich ge-
sichert. Zunächst stand fest, daß die Competenz der künftigen
Bundesgewalt im Allgemcinen dieselbe sein sollte, wie in der
Reichsverfassung von 1849; immer aber ging die Absicht
der preußischen Regierung dahin, die dort der Reichsgewalt
verliehene Befugniß zu mannigfaltigen Eingriffen in die