Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Die Dauer der Legislatur-Periode. 95 
190 Staatsbeamte gezählt haben, ein Umstand, der nicht 
bloß die Menge der Reden gegen den Antrag, sondern auch 
die Berechtigung des Widerspruchs sattsam erläuterte. 
Das Ergebniß war, daß nach Ablehnung des Antrags 
Zachariä auf Einsetzung eines Oberhauses das allgemeine 
gleiche Wahlrecht, directe Wahl und geheime Abstimmung 
beschlossen wurde. Statt der Ausschließung der Beamten 
wurde ein Antrag des Grafen Henckel-Donnersmarck an- 
genommen: Beamte bedürfen keines Urlaubs zum Eintritt in 
den Reichstag. In Betreff des Wahlrechts hatte also trotz 
aller Besorgnisse der Reichstag schließlich noch liberaler, oder 
besser noch demokratischer, als Bismarck sich verhalten. 
Von geringerer Bedeutung war die sich hier unmittelbar 
anschließende Verhandlung über die Länge der Legislatur- 
periode des Reichstags. Der Entwurf schlug drei Jahre vor, 
dagegen verlangte, dieses Mal von der conservativen Seite, 
ein Antrag die sechsjährige, ein anderer mindestens die fünf- 
jährige Dauer. Es waren wesentlich zwei Gründe, welche 
für die Anträge von Vincke, den Grafen Schwerin und 
Eulenburg, so wie dem Fürsten Solms angeführt wurden: die 
größere Selbständigkeit des Reichstags von den wechselnden 
Stimmungen der Wähler, und eine stetigere und sicherere 
Behandlung der Geschäfte; daneben wurde auch die Gefahr 
erwähnt, daß bei kürzern Perioden das Land gar nicht mehr 
zum Ausruhn von den Wahlagitationen komme, und der 
politische Sinn bei der Bevölkerung sich endlich abstumpfe. 
Miquel und Waldeck wandten dagegen ein, daß die Anträge 
eine Stärkung der Executive bezweckten, welche bei dieser 
Verfassung unnöthig sei, Gneist und Lasker warnten, daß 
man zur Zeit nicht absehn könne, wie die nächsten Wahlen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.