Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

8. Capittl. 
Tuzxemburg. 
Wir haben gesehn, wie im Januar 1867 der französische 
Minister Moustier politische Agenten nach Luxemburg sandte, 
um bei der dortigen Bevölkerung die Einverleibung in das 
Nachbarreich zu empfehlen, und wenn möglich den Ausdruck 
eines darauf gerichteten Wunsches hervorzulocken. Ihre Be- 
richte klangen günstig, und obgleich wenige Wochen früher 
der französische Geschäftsträger im Haag, Baudin, versichert 
hatte, das Volk im Großherzogthum begehre nichts als die 
Erhaltung seiner Unabhängigkeit!), fand sich Moustier doch 
bemüßigt, im Laufe des Februar einen Ministerialbeamten 
hinzuschicken, welcher die immer gesteigerte Agitation ganz 
unbefangen mit den Luxemburger Behörden besprach. Zu- 
gleich traf es sich, daß die holländische Regierung, stets besorgt 
gegen Preußens Eroberungssucht, in Paris sondirte, wie sich 
Frankreich in einem solchen schlimmen Falle verhalten würde. 
Moustier ließ darauf Ende Februar durch Baudin antworten, 
man thue einer so rasch verfahrenden Macht wie Preußen 
gegenüber sehr wohl, vorsichtig zu sein, immer aber würde 
1) Minister Rouher im gesetzgebenden Körper, 15. Juli 1867.
	        
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