Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Bismarck's Antwort. 115 
Vertrag über Luxemburg bereits abgeschlossen sei (große 
Bewegung im Hause), sie könne freilich auch das Gegentheil 
nicht mit Bestimmtheit behaupten, auch nicht wissen, ob der 
Abschluß vielleicht nahe bevorstehe. Die einzigen Thatsachen, 
welche die Regierung veranlaßt hätten, von der Frage amtlich 
Kenntniß zu nehmen, seien folgende. Der König der Nieder- 
lande habe den Grafen Perponcher befragt, wie Preußen es 
auffassen würde, wenn Seine Majestät sich der Souveränität 
über Luxemburg entäußerte. Graf Perponcher habe darauf 
die Anweisung erhalten, zu antworten, daß Preußen in diesem 
Augenblick sich zu einer solchen Kußerung nicht berufen fühlte 
und, wenn dazu genöthigt, jedenfalls sich vorher versichern 
würde, wie die Frage von ihren deutschen Bundesgenossen, 
von den Mitunterzeichnern der Verträge von 1839, wie von 
der öffentlichen Meinung in Deutschland, die gerade jetzt in 
dieser hohen Versammlung ein angemessenes Organ besitze, 
aufgefaßt würde. (Bravo.) Sodann habe die niederländische 
Regierung uns ihre guten Dienste behufs unserer Verhand- 
lungen mit Frankreich über Luxemburg angeboten. (Heiterkeit.) 
Wir haben darauf geantwortet, daß wir nicht in der Lage 
seien, von diesen guten Diensten Gebrauch zu machen (Bravo, 
sehr gut), weil solche Verhandlungen nicht schwebten. „Bei 
dieser Lage der Dinge, schloß Bismarck, werden Sie von 
mir nicht verlangen, daß ich, wie es einem Volksvertreter 
anstehn mag, bestimmte Entschlüsse der Regierung für diesen 
oder jenen Fall öffentlich ankündige. (Sehr richtig.) Die 
verbündeten Regierungen glauben, daß keine fremde Macht 
zweifellose Rechte deutscher Staaten beeinträchtigen wird; sie 
hoffen, solche Rechte auf dem Wege friedlicher Verhandlung 
schützen und wahren zu können; sie werden sich dieser 
98.
	        
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