116 Luxemburg. 1867
Hoffnung um so sicherer hingeben dürfen, je mehr das eintrifft,
was Interpellant vorher zu meiner Freude andeutete, daß
wir durch unsere Berathungen das unerschütterliche Vertrauen
und den unzerreißbaren Zusammenhang des deutschen Volkes
mit und unter seinen Regierungen bethätigen werden.“
Der Reichstag nahm diese Erklärung mit lebhafter Zu-
stimmung auf und ging nach einem kurzen Schlußwort des
Präsidenten zur Tagesordnung über.
Auffallen könnte in Bismarck's Rede zunächst das Wort,
daß keine Verhandlungen über Luxemburg zwischen Preußen
und Frankreich schwebten, nach seinen monatelangen Be-
sprechungen mit Benedetti, ja nach dem letzten Gespräche
unmittelbar vor dem Beginne der Reichstagssitzung. Auch
die französische Regierung gab vierzehn Tage später öffentlich
dieselbe Erklärung trotz ebenso zahlreicher Unterredungen
zwischen Marquis Moustier und Goltz. Und doch besteht
Beides zu Recht, auf Grund der jedem Staatsmann und
jedem Diplomaten geläufigen Unterscheidung zwischen einer
Unterhandlung in amtlicher Form (Einreichung von Noten;
Mittheilung von Depeschen u. s. w.) und der Vorbereitung
einer solchen durch vertrauliche Sondirungen vermittelst
privater Gespräche oder Correspondenzen zwischen den beider-
seitigen Ministern und Gesandten. Wir werden später Anlaß
haben, an einer wichtigen Stelle auf diese Unterscheidung
zurückzukommen.
Im Ubrigen war Bismarck's Wunsch, durch seine Er-
klärungen die aufgeregte öffentliche Meinung in Deutschland
zu beschwichtigen, keineswegs erfüllt. Seine Hörer hielten
sich an seine Schlußworte, daß jedes zweifellose Recht
Deutschlands geschützt werden sollte, ohne zu beachten, daß