Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

116 Luxemburg. 1867 
Hoffnung um so sicherer hingeben dürfen, je mehr das eintrifft, 
was Interpellant vorher zu meiner Freude andeutete, daß 
wir durch unsere Berathungen das unerschütterliche Vertrauen 
und den unzerreißbaren Zusammenhang des deutschen Volkes 
mit und unter seinen Regierungen bethätigen werden.“ 
Der Reichstag nahm diese Erklärung mit lebhafter Zu- 
stimmung auf und ging nach einem kurzen Schlußwort des 
Präsidenten zur Tagesordnung über. 
Auffallen könnte in Bismarck's Rede zunächst das Wort, 
daß keine Verhandlungen über Luxemburg zwischen Preußen 
und Frankreich schwebten, nach seinen monatelangen Be- 
sprechungen mit Benedetti, ja nach dem letzten Gespräche 
unmittelbar vor dem Beginne der Reichstagssitzung. Auch 
die französische Regierung gab vierzehn Tage später öffentlich 
dieselbe Erklärung trotz ebenso zahlreicher Unterredungen 
zwischen Marquis Moustier und Goltz. Und doch besteht 
Beides zu Recht, auf Grund der jedem Staatsmann und 
jedem Diplomaten geläufigen Unterscheidung zwischen einer 
Unterhandlung in amtlicher Form (Einreichung von Noten; 
Mittheilung von Depeschen u. s. w.) und der Vorbereitung 
einer solchen durch vertrauliche Sondirungen vermittelst 
privater Gespräche oder Correspondenzen zwischen den beider- 
seitigen Ministern und Gesandten. Wir werden später Anlaß 
haben, an einer wichtigen Stelle auf diese Unterscheidung 
zurückzukommen. 
Im Ubrigen war Bismarck's Wunsch, durch seine Er- 
klärungen die aufgeregte öffentliche Meinung in Deutschland 
zu beschwichtigen, keineswegs erfüllt. Seine Hörer hielten 
sich an seine Schlußworte, daß jedes zweifellose Recht 
Deutschlands geschützt werden sollte, ohne zu beachten, daß
	        
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