Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Aufregung im Reichstag. 117 
die von ihm vorher angeführten Thatsachen den Beweis für 
die Nichtexistenz solcher Rechte in dieser Frage enthielten. 
Sie gingen, da Bismarck diesen Schluß nicht ausdrücklich 
zog, darüber hinweg; denn bei ihnen war, wie Bennigsen's 
Rede vom ersten bis zum letzten Worte darthat, die Zweifel- 
losigkeit des deutschen Rechts die selbstverständliche Voraus- 
setzung. Bei den stürmischen Ausbrüchen, womit sie Bennigsem’s 
Vortrag begleitet hatten, mochte Bismarck sich beglückwünschen, 
in dem ganzen Verlauf der Frage Napoleon gegenüber 
unerschütterlich bei dem Satze geblieben zu sein: zwar geschehn 
lassen, aber nicht zustimmen. Welch' ein Aufruhr gegen die 
preußische Regierung, und damit gegen das ganze Verfassungs- 
werk wäre losgebrochen, wenn Preußen nach dem Wunsch 
des Königs-Großherzogs den Abtretungsvertrag genehmigt 
oder gar mitunterzeichnet hätte! Bismarck, der die patriotische 
Leidenschaft kaum so glühend erwartet hatte, beeilte sich, 
einige Rücksichtnahme darauf sowohl in Paris als im Haag 
zur Sprache zu bringen. 
Allein er fand wenig Gehör. Beide Regierungen ver- 
kannten seine Absicht, allerdings in völlig entgegengesetzter 
Weise. 
In Paris erschien spät Abends am 1. April Graf Goltz 
bei Moustier, erklärte, daß Bismarck jedes früher gesprochene 
Wort aufrecht erhalte, schilderte dann die leidenschaftliche 
Erregung des deutschen Volkes und gab deshalb anheim, die 
Zeichnung des Vertrags bis nach dem Schlusse der Session 
des Reichstags, etwa um vierzehn Tage, hinauszuschieben. 
Da aber brauste bei Moustier auch die französische Leiden- 
schaft und zugleich ein tiefes Mißtrauen gegen Bismarck auf. 
Der König-Großherzog, rief er, hat durch seinen Sohn dem
	        
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