1867 Aufregung im Reichstag. 117
die von ihm vorher angeführten Thatsachen den Beweis für
die Nichtexistenz solcher Rechte in dieser Frage enthielten.
Sie gingen, da Bismarck diesen Schluß nicht ausdrücklich
zog, darüber hinweg; denn bei ihnen war, wie Bennigsen's
Rede vom ersten bis zum letzten Worte darthat, die Zweifel-
losigkeit des deutschen Rechts die selbstverständliche Voraus-
setzung. Bei den stürmischen Ausbrüchen, womit sie Bennigsem’s
Vortrag begleitet hatten, mochte Bismarck sich beglückwünschen,
in dem ganzen Verlauf der Frage Napoleon gegenüber
unerschütterlich bei dem Satze geblieben zu sein: zwar geschehn
lassen, aber nicht zustimmen. Welch' ein Aufruhr gegen die
preußische Regierung, und damit gegen das ganze Verfassungs-
werk wäre losgebrochen, wenn Preußen nach dem Wunsch
des Königs-Großherzogs den Abtretungsvertrag genehmigt
oder gar mitunterzeichnet hätte! Bismarck, der die patriotische
Leidenschaft kaum so glühend erwartet hatte, beeilte sich,
einige Rücksichtnahme darauf sowohl in Paris als im Haag
zur Sprache zu bringen.
Allein er fand wenig Gehör. Beide Regierungen ver-
kannten seine Absicht, allerdings in völlig entgegengesetzter
Weise.
In Paris erschien spät Abends am 1. April Graf Goltz
bei Moustier, erklärte, daß Bismarck jedes früher gesprochene
Wort aufrecht erhalte, schilderte dann die leidenschaftliche
Erregung des deutschen Volkes und gab deshalb anheim, die
Zeichnung des Vertrags bis nach dem Schlusse der Session
des Reichstags, etwa um vierzehn Tage, hinauszuschieben.
Da aber brauste bei Moustier auch die französische Leiden-
schaft und zugleich ein tiefes Mißtrauen gegen Bismarck auf.
Der König-Großherzog, rief er, hat durch seinen Sohn dem