Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Parteien im Streit über Kriegswesen und Bundesfinanzen. 133 
So gelangte man am 3. April zu den wichtigen Titeln 
Kriegswesen und Finanzen, und hier trat an die Stelle der 
letzten Meeresstille ein von verschiedenen Seiten einherbrausender 
Sturm, welcher dicht vor dem Hafen das Verfassungsschiff 
dem Untergang nahe brachte. Die preußischen Liberalen 
lieferten hier ein großes Nachspiel zu ihrem Kampfe gegen 
die Heeresreform von 1862 bis 1866. Zum Verständniß 
des Folgenden wird es zweckmäßig sein, was darüber im 
zweiten Bande dieses Buchs berichtet ist, in Erinnerung zu 
bringen und zu ergänzen. 
Wie wir gesehn, bekämpfte damals die Opposition die 
neue Heerverfassung zuerst auf dem Felde des Budgets: als 
sie die Kosten desselben gestrichen hatte, erwartete sie ander- 
weitige Vorschläge oder die Auflösung der neuen Bataillone. 
Statt dessen verwarf das Herrnhaus ihr ganzes Budget, 
und die Regierung führte in diesem Nothstande ein budget- 
loses, nach Ansicht der Opposition verfassungswidriges 
Regiment, bis 1866 die Regierung die Anerkennung ihrer 
Ausgaben durch den Landtag vermittelst der Annahme ihrer 
Indemnitätsbill erwirkte. 
Zwei andere, während des Kampfes von der Opposition 
aufgestellte Behauptungen aber blieben 1866 unerledigt, 
wurden vielmehr von ihr durch neue Beschlüsse bekräftigt. 
Sie faßten sich in dem Satze zusammen, daß, auch abgesehn 
von den Kosten, die neue Heerverfassung in Widerspruch 
mit zwei rechtskräftigen Gesetzen stehe, also nicht durch ein- 
seitigen Willensact des Königs, sondern nur unter Zustimmung 
des Landtags hätte angeorduct werden können. 
Schon im Jahre 1860 wurde bemerkt, daß das grund- 
legende Gesetz vom 3. September 1814 der Kriegsreserve
	        
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