1867 Parteien im Streit über Kriegswesen und Bundesfinanzen. 133
So gelangte man am 3. April zu den wichtigen Titeln
Kriegswesen und Finanzen, und hier trat an die Stelle der
letzten Meeresstille ein von verschiedenen Seiten einherbrausender
Sturm, welcher dicht vor dem Hafen das Verfassungsschiff
dem Untergang nahe brachte. Die preußischen Liberalen
lieferten hier ein großes Nachspiel zu ihrem Kampfe gegen
die Heeresreform von 1862 bis 1866. Zum Verständniß
des Folgenden wird es zweckmäßig sein, was darüber im
zweiten Bande dieses Buchs berichtet ist, in Erinnerung zu
bringen und zu ergänzen.
Wie wir gesehn, bekämpfte damals die Opposition die
neue Heerverfassung zuerst auf dem Felde des Budgets: als
sie die Kosten desselben gestrichen hatte, erwartete sie ander-
weitige Vorschläge oder die Auflösung der neuen Bataillone.
Statt dessen verwarf das Herrnhaus ihr ganzes Budget,
und die Regierung führte in diesem Nothstande ein budget-
loses, nach Ansicht der Opposition verfassungswidriges
Regiment, bis 1866 die Regierung die Anerkennung ihrer
Ausgaben durch den Landtag vermittelst der Annahme ihrer
Indemnitätsbill erwirkte.
Zwei andere, während des Kampfes von der Opposition
aufgestellte Behauptungen aber blieben 1866 unerledigt,
wurden vielmehr von ihr durch neue Beschlüsse bekräftigt.
Sie faßten sich in dem Satze zusammen, daß, auch abgesehn
von den Kosten, die neue Heerverfassung in Widerspruch
mit zwei rechtskräftigen Gesetzen stehe, also nicht durch ein-
seitigen Willensact des Königs, sondern nur unter Zustimmung
des Landtags hätte angeorduct werden können.
Schon im Jahre 1860 wurde bemerkt, daß das grund-
legende Gesetz vom 3. September 1814 der Kriegsreserve