142 Abschluß der norddeutschen Bundesverfassung. 1867
über die Möglichkeit einer Übergangszeit Wurzel und fand
bald allgemeine Zustimmung. Auch Forckenbeck und seine
Freunde erkannten die Unmöglichkeit, in diesem Augenblick,
wo jeder Tag die französische Kriegserklärung bringen konnte,
irgendwie den Bestand der vorhandenen Armee in das Ungewisse
zu stellen, und damit die Nothwendigkeit, weitere Wünsche
einer künftigen Entscheidung aufzubewahren. Wir wollen,
sagte Lasker, die Vergangenheit friedlich abschließen, die
Gegenwart reichlich ausstatten, die Zukunft nicht compro-
mittiren. Daraus ergab sich die positive Anerkennung der
Heeresformation von 1860 als feste Grundlage. Es ist
unrichtig, erklärte Lasker, wenn Waldeck behauptet, daß dies
außerhalb des von den Wählern uns gegebenen Mandates
liege; ich bin von meinen Wählern darüber befragt worden
und habe ihnen geantwortet, wenn ich von der Trefflichkeit
der Heeresreform überzeugt würde, so würde ich sie anerkennen;
mun, schloß er, ich bin überzeugt worden. Forckenbeck führte
aus, daß es in der gegebenen Lage unmöglich sei, an dem
bestehenden Heerwesen irgend wie zu rütteln; er erkenne also
die Reorganisation unbedingt an. Aber die Friedenspräsenz
von einem Procent der Bevölkerung und die jährliche Zahlung
von 225 Thlr. auf den Kopf der Mannschaft auf immer zu
bewilligen, das sei gleichbedeutend mit der Vernichtung des
Budgetrechts, wie es der preußische Landtag besitze und wie es
für den Reichstag zu bewahren sei. Hienach komme es auf die
Bestimmung einer Übergangszeit an, und deren Länge ergebe
sich aus folgenden Daten. Drei Jahre seien erforderlich,
um in den neuen Provinzen und in den übrigen Bundes-
staaten die preußische Heeresorganisation zu verwirklichen;
dies dürfe auch nicht zum Gegenstand eines Wahlkampfes