Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

144 Abschluß dee norddeutschen Bundesverfassung. 1867 
einiger Fortschrittsmänner oder grundlose Behauptungen 
dänischer Nordschleswiger scharf abzuweisen; in der Sache 
selbst überließ er die Vertretung des Entwurfs ganz und 
gar dem Kriegs= und dem Finanzminister, den anwesenden 
Generalen und den Rednern der conservativen Partei. Und 
hier fand Forckenbeck's Antrag kaum eine bessere Aufnahme, 
wenn auch eine größere Beachtung und gründlichere Kritik 
als die kurz abgefertigten Begehren der kleinen demokratischen 
Fraction. 
Da auch die Forderung der zweijährigen Dienstzeit wieder 
wie 1861 vorgebracht worden war, erläuterte in klarer, 
knapper und um so eindringlicherer Weise General von Moltke 
nach den Erfahrungen des letzten Kriegs den mächtigen Nutzen 
des bestehenden Systems. „Wir haben, sagte er, 50000 Ge- 
fangene gemacht und kaum 3000 Vermißte, die nicht einmal 
Alle gefangen waren, eingebüßt. Woher kam dieser ungeheuere 
Unterschied? Ich kann ihn nur der längern Dauer unserer 
Dienstzeit zuschreiben. Die Osterreicher waren ebenso tapfer 
wie unsere Soldaten. Aber bei schwierigen Verhältnissen, 
bei Dorf= oder Waldgefechten, lockerte sich die Ordnung; sie 
wurden schaarenweise gefangen. Unsere Leute hielten stets 
zusammen; das kann nicht einexercirt, das kann nur eingelebt 
werden."“ Er drang überhaupt auf Festigkeit in den Ein- 
richtungen des Heerwesens; bei der zwölfjährigen Dienstzeit 
in Linie und Landwehr müsse jede Anderung in der Aus- 
hebung zwölf Jahre lang fortwirken; sie könne in einem 
Jahre tiefer europäischer Friedensruhe beschlossen werden, und 
ihre Folgen inmitten einer schweren Kriegsgefahr zu Tage 
treten. Ganz unmöglich sei es, sie von den jährlichen Etats- 
berathungen schwankender parlamentarischer Majoritäten
	        
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