144 Abschluß dee norddeutschen Bundesverfassung. 1867
einiger Fortschrittsmänner oder grundlose Behauptungen
dänischer Nordschleswiger scharf abzuweisen; in der Sache
selbst überließ er die Vertretung des Entwurfs ganz und
gar dem Kriegs= und dem Finanzminister, den anwesenden
Generalen und den Rednern der conservativen Partei. Und
hier fand Forckenbeck's Antrag kaum eine bessere Aufnahme,
wenn auch eine größere Beachtung und gründlichere Kritik
als die kurz abgefertigten Begehren der kleinen demokratischen
Fraction.
Da auch die Forderung der zweijährigen Dienstzeit wieder
wie 1861 vorgebracht worden war, erläuterte in klarer,
knapper und um so eindringlicherer Weise General von Moltke
nach den Erfahrungen des letzten Kriegs den mächtigen Nutzen
des bestehenden Systems. „Wir haben, sagte er, 50000 Ge-
fangene gemacht und kaum 3000 Vermißte, die nicht einmal
Alle gefangen waren, eingebüßt. Woher kam dieser ungeheuere
Unterschied? Ich kann ihn nur der längern Dauer unserer
Dienstzeit zuschreiben. Die Osterreicher waren ebenso tapfer
wie unsere Soldaten. Aber bei schwierigen Verhältnissen,
bei Dorf= oder Waldgefechten, lockerte sich die Ordnung; sie
wurden schaarenweise gefangen. Unsere Leute hielten stets
zusammen; das kann nicht einexercirt, das kann nur eingelebt
werden."“ Er drang überhaupt auf Festigkeit in den Ein-
richtungen des Heerwesens; bei der zwölfjährigen Dienstzeit
in Linie und Landwehr müsse jede Anderung in der Aus-
hebung zwölf Jahre lang fortwirken; sie könne in einem
Jahre tiefer europäischer Friedensruhe beschlossen werden, und
ihre Folgen inmitten einer schweren Kriegsgefahr zu Tage
treten. Ganz unmöglich sei es, sie von den jährlichen Etats-
berathungen schwankender parlamentarischer Majoritäten