Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Die Conservativen. Moltke. 145 
abhängig zu machen; wolle man sie nicht nach dem Wunsche 
der Regierung zu einem Stück der Verfassung machen, so 
daß sie nur in den Formen der Verfassungsänderung herab- 
gesetzt werden könnte, so beantrage er, daß sie fortbestehn 
solle bis zu ihrer Anderung durch ein Bundesgesetz. 
Moltke's Waffenbrüder, die Generale Vogel von Falkenstein 
und Steinmetz, blieben auch bei diesem parlamentarischen 
Kampfe nicht unthätig. Sie verlangen von uns Siege, rief 
Falkenstein, so geben Sie uns auch die hinreichende Zahl 
tüchtiger Soldaten. Seine Rede sauste auf die Opposition 
hernieder, wie ein Hagel kräftiger Schwadronshiebe, so daß 
die Gegner selbst ihre Freude an dem alten und doch so 
frischen Helden hatten. Steinmetz meinte, ehe er die Redner- 
bühne bestieg, hier sei es ihm unheimlicher zu Muth als bei 
dem Kanonendonner von Nachod und Skalitz: um so grim- 
miger und bissiger aber sprach er, als er oben stand. Die 
Linke, brummte er, ist mißgünstig gegen die Armee; es sind 
dieselben Menschen, die 1866 in das Mauseloch krochen, 
als der König sich zu thun entschloß, was Preußens Ehre 
von ihm forderte. Andere Mitglieder wollten der Opposition 
vermittelnd einen Schritt entgegenthun, und auf eine begrenzte 
lbergangszeit sich einlassen, wenn sie nur länger wäre, als 
in Forckenbeck's Antrag, etwa sechs oder sieben Jahre. Ver- 
geblich machte der Fürst zu Solms-Lich den weiter gehenden 
Vorschlag, als bleibendes Recht zu verfügen, daß die Friedens- 
stärke des Heeres nach Ablauf von je sieben Jahren durch 
ein Bundesgesetz festgestellt werde. Aber er machte damit 
nicht den geringsten Eindruck im Hause: niemand ahnte, daß 
diesem Satze die Zukunft gehören würde. Die entscheidende 
Frage war überall, in wie weit man in militärischen Dingen 
ov Sybel, Begründung d. beutschen Reiches. VI. 10
	        
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