Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Vermittlungsversuche. 149 
und deshalb ablehnen. Eine Übereinstimmung beider Parteien 
ist dann nur scheinbar, aber nicht wirklich vorhanden. 
An Versuchen, zwischen den streitenden Parteien zu 
vermitteln, fehlte es nicht. Der nationalliberale Bennigsen 
vereinigte sich mit dem altliberalen Vincke-Olbendorf zu dem 
Antrage, für die Zeit nach 1871 sei die auf Grundlage 
dieser Verfassung gesetzlich bestehende Heeresorganisation der 
weitern Vereinbarung des Militärbudgets zu Grunde zu 
legen. Danach wäre der künftigen Einwirkung des Reichstags 
auf den Militäretat der Weg zur Specialkritik der einzelnen 
Posten eröffnet geblieben, nur hätte er die Friedenspräsenz 
und die Gesammtkosten nicht maaßlos bis zum Umsturz des 
ganzen bisherigen Systems herabsetzen dürfen. Principiell 
traten dann Georg Vincke und Gneist übereinstimmend der 
übermäßigen Ausdehnung des Budgetrechts entgegen. Vincke 
erklärte, die Bedeutung des Budgetrechts liege nicht in der 
beliebigen Bewilligung oder Streichung bestehender Ein- 
richtungen, sondern in der Genehmigung neuer Einnahmen 
und Ausgaben; bei der vorliegenden Frage werde der Kriegs- 
minister bald genug durch neue Forderungen dem Hause 
Gelegenheit geben, Einfluß auf den Haushalt der Armee zu 
üben. Die Richtigkeit dieser Auffassung wurde durch Miquel's 
Behauptung, daß sie eine absolutistische sei, nicht widerlegt, 
sondern durch seine Mittheilungen aus den frühern Erfahrungen 
in Nassau und Hannover lediglich bestätigt. In einer ebenso 
wuchtigen wie glänzenden Rede wies dann Gneist die steten 
Berufungen der Linken auf das angeblich unbeschränkte 
Budgetrecht des englischen Unterhauses zurück. Freilich sei 
es weder durch den König noch durch das Oberhaus beschränkt, 
um so mehr aber beschränkt durch Gesetze. Vier Fünftel
	        
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