156 Abschluß der norddeutschen Buudesverfassung. 1867
kleinen Fraction, in der sich die Ultramontanen mit holstein'schen
und hannover'schen Particularisten zusammen fanden, entgegen:
der Eintritt in den Bund steht jedem süddeutschen Staate
frei, der sich der Verfassung unterordnet; besonderer Verträge
bedarf es nicht. Auf der anderen Seite begehrten Miaquel
und Lasker Namens der nationalliberalen Partei einen Zusatz
zu dem Regierungsentwurf: der Eintritt der süddeutschen
Staaten oder eines derselben erfolgt auf den Vorschlag des
Bundespräsidiums auf dem Wege der Bundesgesetzgebung —
wobei die Meinung wan der Krone Preußen die Wahl des
richtigen Zeitpunkts für den Vorschlag zu überlassen; wenn
er aber gekommen sei, bei einem so erfreulichen Ereigniß
die nöthig werdenden Verfassungsänderungen mit einfacher
Mehrheit auch des Bundesraths zu beschließen. Denn es
herrschte überall die Ansicht, daß bei dem Eintritt der Süd-
deutschen eine Verstärkung der preußischen Stimmen im
Bundesrathe unumgänglich sein würde. Der Abgeordnete
Bebel zog daraus sogar den Schluß, daß Bismarck den
Eintritt der Süddeutschen gar nicht wolle, weil er größere
Staaten wie Bayern und Würtemberg unmöglich mit solcher
Allmacht würde beherrschen können, wie die norddeutschen
Kleinstaaten, deren Fürsten nach dieser Verfassung nur noch
Präfecten eines despotischen Militärstaates seien. Er bemerkte
bei dieser Gelegenheit, daß er nicht zu den Socialisten aus
Lasselle's Schule, sondern zur radical-demokratischen Volks-
partei gehöre. In einer meisterhaften Rede widerlegte ihn
Miquel, Preußen habe die Kleinstaaten mit der hbchsten,
ja mit übertriebener Billigkeit behandelt; der Staat, der
zuerst in Deutschland sich zur religiösen Toleranz bekannt,
der die Befreiung der Bauern durchgeführt, die Städte-